Sachwertanlagen mit schwerem Stand

22.03.2017

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand AfW / Foto: ©AfW

Laut Finanzanlagevermittlern ist das Angebot an vertriebsfähigen geschlossenen Finanzanlagen zu knapp. Jedoch gibt es laut AfW-Vermittlerbarometer auch noch andere Gründe, dass viele Vermittler davon absehen.

Zum 9. Mal hat der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung im Sommer vergangen Jahres 1.700 Vermittler zu den wichtigsten aktuellen Branchenthemen und -entwicklungen befragt. Dabei gaben 41 Prozent, die über eine entsprechende Erlaubnis verfügen, an, dass es nicht ausreichend viele Angebote bei geschlossenen Sachinvestments gebe. Hingegen halten mit 40 Prozent fast gleich viele das Angebot für ausreichend. Dabei wurden nur die ca. 1.000 Vermittler befragt, die eine Lizenz nach § 34f GewO Nr. besitzen und daher den Markt beurteilen können. Von ihnen halten 96 Prozent offene Investmentvermögen, 52 Prozent geschlossene Investmentvermögen und 34 Prozent Vermögensanlagen. Im Vergleich mit den Gesamtzahlen des DIHK haben mehr Lizenzinhaber an der Umfrage teilgenommen, die die letzten beiden Kategorien halten.

Nur etwa jeder fünfte befragte Vermittler bietet geschlossene Sachwertinvestments an. Von den entsprechenden 34f-Lizenzinhabern sind es 62 Prozent. Die 38 Prozent, die auf die Vermittlung diese Anlageklasse verzichten, tun dies zu 42 Prozent, weil ihre Kunden vor der Regulierung schlechte Erfahrungen mit Produkten dieser Art gemacht haben. Während 21 Prozent die Sachwertanlagen für rechtlich zu komplex und damit zu beratungsintensiv halten, sind für 37 Prozent andere Gründe ausschlaggebend (Vorwurf der Intransparenz, zu wenige gute Produkte am Markt etc).Die Provision scheint hingegen keine besondere Rolle zu spielen, denn kein Vermittler gab dies als Grund an.

Plausibilitätsprüfung schreckt viele Vermittler ab

Die Plausibiliätsprüfung, die vom Vermittler selbst vorzunehmen ist und für die er auch haftet, spielt hingegen eine wichtige Rolle. Bei einem Wegfall dieser Vorgabe wären deutlich mehr Vermittler bereit, ihren Kunden geschlossene Sachwertanlagen zu verkaufen. Wenn die BaFin die Plausibilität der Produkte verbindlich garantieren würde, wären 41 Prozent der Lizenzinhaber nach §34f Nr. 2 bereit, diese Produkte verstärkt zu vermitteln. Ein gutes Drittel würde in einem solchen Fall wie bisher vermitteln und 9 Prozent würden überhaupt erst in dieses Segment einsteigen. Für 15 Prozent würde sich hingegen nichts ändern und sie würden weiter auf diese Anlageklassen verzichten.

„Leider ist eine Plausibilitätsprüfung seitens der BaFin in sehr weiter Ferne. Zwar wäre die Staatshaftungsproblematik über eine Versicherungslösung zu klären,  aber grundsätzlich will und kann die BaFin das derzeit nicht leisten.“ so AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth.

Änderungen durch KAGB noch nicht vollständig angekommen

„Bei vielen Vermittlern ist noch nicht angekommen, dass sich mit den Änderungen durch Kapitalanlagegesetzbuch, das KAGB, extrem viel zum positiven, im Sinne von Transparenz und Sicherheit bei den Produkten getan hat. Hier gilt es vor allem durch die Produktgeber weiter Aufklärungsarbeit zu betreiben.“ so Wirth.

Was müsste passieren, damit 34f-Vermittler wieder mehr Vertriebsaktivität in diesem Bereich entfalten? Bei dieser Frage gab es viele Einzelmeinungen. Zusammengefasst wünschen sich Vermittler (in dieser Reihenfolge) mehr Argumentationshilfen über die Änderungen des KAGB, mehr Know-how über die (Weich-)Kosten, mehr Wissen über die Haftungssituation und über die Beratungsdokumentation. (ahu)

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