R+V unterstützt testende Apotheker

14.01.2021

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Auch Apotheken dürfen inzwischen Antigen-Schnelltest für Corona anbieten. Die R+V unterstützt sie dabei und verzichtet in der Betriebshaftpflichtversicherung auf den Beitragszuschlag.

Seit Beginn der Corona-Pandemie wird von Seiten der Verantwortlichen zwar immer wieder davon gesprochen, wie wichtig das Thema Testen für die Eindämmung der Pandemie ist.  Jedoch hat das Thema Schnelltests viel zu lange nur eine geringe Rolle gespielt. Doch immerhin kommt jetzt Bewegung in die Sache: Seit Ende vergangenen Jahres dürften jetzt auch Apotheken Antigen-Schnelltests anbieten und damit einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Corona-Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Für die Apotheken ist dieser Service jedoch mit einem gewissen Risiko verbunden: So kann es beiden Tests zu Komplikationen wie etwa Verletzungen kommen. In solchen Fällen springt die Betriebshaftpflicht ein. Damit möglichst viele Apotheker die Antigen-Schnelltests anbieten, verzichtet die R+V Versicherung hier auf einen Beitragszuschlag. „Die Eindämmung der Pandemie ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb verzichten wir in der Betriebshaftpflichtversicherung auf einen Beitragszuschlag, wenn Pharmazeuten diesen Test anbieten – trotz eines erhöhten Risikos“, so Burkhard Krüger, Abteilungsleiter Haftpflicht Firmenkunden bei der R+V Versicherung. „Voraussetzung für die Haftung ist selbstverständlich, dass sich die Apotheker dabei an die gesetzlichen Vorschriften halten und beispielsweise eine vorherige Schulung absolvieren. Außerdem sind die Tests nur bei symptomfreien Menschen erlaubt.“

Auch jenseits von Corona-Tests rät Krüger, unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen: „Selbstständige Apotheker haften für Personenschäden. Wenn sie beispielsweise ein falsches Medikament abgeben und damit die Gesundheit oder gar das Leben eines Patienten gefährden, können hohe Schadenersatzforderungen auf sie zukommen“, so Krüger. (ahu)