R+V sichert weiterhin Pauschalreisen ab

12.02.2021

Foto: © Jag_cz - stock.adobe.com

Aufgrund der Corona-Krise ist die Gefahr von Insolvenzen in der Reisebranche massiv gestiegen. Die R+V Versicherung bietet weiterhin Schutz für Reisebüros und Reiseveranstalter.

Vor eineinhalb Jahren brachte die Insolvenz von Thomas Cook für tausende Urlauber Probleme mit sich. Damit sich das nicht wiederholt, hat das Bundeskabinett ein neues Gesetz verabschiedet, mit dem die Absicherung von Urlaubern bei Insolvenz von Reiseveranstaltern neu geregelt wird. So gibt es künftig zwei Wege der Absicherung von Pauschalreisen: Für Reiseveranstalter mit einem Jahresumsatz von mindestens drei Mio. Euro sieht das Gesetz demnach einen millionenschweren Sicherungsfonds vor. Unternehmen mit einem geringeren Umsatz können sich weiterhin bei Versicherungen oder Banken absichern. Kunden erhalten bei beiden Varianten wie bisher mit der Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein. Die Regelung gilt auch dann, wenn Urlauber ein Hotelzimmer und ein Wellness-Angebot im Paket buchen.

„Die Corona-Pandemie hat die Reisebranche hart getroffen. Damit sie wieder auf die Füße kommt, braucht sie dringend starke Partner. Für uns ist deshalb klar: Wir werden auch in Zukunft kleine und große Veranstalter absichern“, so Achim Scheib, Experte der R+V Versicherung für die Absicherung von Reisepreisen. „Deshalb bietet die R+V Lösungen für beide Varianten des neuen Absicherungsmodells an.“

In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Juli. Bis 2026 soll der geplante Fonds mit ca. 750 Mio. Euro gefüllt werden. Das Geld kommt von den teilnehmenden Reiseveranstaltern, die 1 % ihres Umsatzes einzahlen. Zudem bringen sie in Form von Bürgschaften oder Versicherungen 7 % ihres Umsatzes als Sicherheit in den Reisesicherungsfonds ein. „Auf diesem Gebiet sind nur noch wenige Versicherer aktiv. Hier bringt die R+V als einer der bundesweit führenden Kreditversicherer eine große Expertise mit“, erklärt Scheib.

In der Vergangenheit war die Haftung pro Versicherer auf 110 Millionen Euro im Jahr begrenzt. „Die Erfahrung mit Thomas Cook hat gezeigt, dass diese Regelung zur Absicherung großer Veranstalter nicht ausreicht“, so Scheib. In der Corona-Pandemie hat sich die Situation zugespitzt, besonders in der Reisebranche ist die Gefahr von Insolvenzen deutlich gestiegen. Die Herausforderung für den Gesetzgeber: Er musste die Bedürfnisse der Verbraucher, der Reiseveranstalter und der Versicherer unter einen Hut bringen. In Zukunft muss ein Reiseanbieter für mindestens 22 % seines Umsatzes einen Insolvenzschutz bieten. „Für uns ist dieser Systemwechsel eine tragbare Lösung. Bei dem Fonds wissen wir auf den Cent genau, für welche Summe wir bürgen“, erläutert der R+V-Experte Scheib. „Aber auch in Zukunft gilt: Das Risiko muss kalkulierbar bleiben. Deshalb prüfen wir jeden Einzelfall, für uns zählt immer die individuelle Bonität.“ (ahu)