Roland erweitert Rechtsschutz

03.05.2016

Neues Deckungskonzept für Rechtsschutz für Unternehmen © djedzura - Fotolia.com

Die Roland Versicherung hat ihr Deckungskonzept für Unternehmer und Unternehmen überarbeitet. Neu: Verstöße beim Mindestlohn, Anwaltsrat bei öffentlichen Vergaben und Compliance-Coaching.

2016-05-04 (fw/db) Die Roland Gruppe meldet die Neuauflage des Universal-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen seit dem 1. Mai 2016. Die Rechtsschutz-Deckung, mit der sich Unternehmen vor strafrechtlichen Risiken schützen können, enthält zahlreiche neue Zusatz-Leistungen. Die Deckung soll neben den mittelständischen und Großunternehmen auch kleinen Unternehmen als Lösung zur Verfügung stehen. „Die Liste der möglichen Vorwürfe gegen Unternehmer ist lang. Sie reicht von Steuerhinterziehung bis zur fahrlässigen Körperverletzung. Und strafrechtliche Angelegenheiten können schnell existenzbedrohend werden“, sagt Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender von Roland Rechtsschutz. Mit dem neu überarbeiteten Leistungskatalog hat Roland den Firmen-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen modernisiert. Zu den Neuerungen des neuen Universal-Straf-Rechtsschutzes für Unternehmen zählt die Einführung der Innovations- und Besitzstandsklausel, mit der Kunden immer auf dem neuesten Stand bleiben: Wenn nach Vertragsabschluss die Bedingungen für Neukunden ohne Mehrbeitrag und ohne nachteilige Veränderungen optimiert werden, gelten Verbesserungen oder Erweiterungen der Deckung automatisch auch für bestehende Deckungskonzepte. Sozial- und verwaltungsrechtliche Folgeverfahren in Bezug auf das Mindestlohngesetz (MiLoG) sind in der neuen Deckung mitversichert. Voraussetzung ist, dass der Verstoß nicht vorsätzlich begangen wurde.