Risikolebensversicherung: Nicht nur für Ehepartner sinnvoll

03.04.2019

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Wer seine Familie nach dem Tod gut versorgt wissen möchte, trifft mit einer Risikolebensversicherung (RLV) eine gute Wahl: Sie zahlt die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Doch solch eine Versicherung, die nicht nur Ehe- oder Lebenspartner, sondern auch Geschäftspartner abschließen können, bietet noch viele weitere Vorteile.

RLV kann Hinterbliebenenrente ersetzen oder aufstocken

Eine Risikolebensversicherung sichert im Todesfall des Versicherungsnehmers seine Hinterbliebenen finanziell ab - das wird insbesondere dann wichtig, wenn er der Hauptverdiener in der Familie war. Je nach Tarifumfang schützt die Risikolebensversicherung sowohl die Kinder als auch den Ehe- oder Lebenspartner vor finanziellen Engpässen - und das vom ersten Versicherungstag an. Die gesetzliche Rente für Witwer oder Witwen greift hingegen nur bei Paaren, die vor dem Todesfall bereits mindestens ein Jahr verheiratet waren. Unverheiratete Paare haben gar keinen Anspruch auf gesetzliche Zahlungen im Todesfall des Partners. Eine zusätzliche private Versicherung kann diese Lücke schließen. Eine beliebte Variante, die einen gegenseitigen Schutz zweier Versicherungsnehmer ermöglicht, sind verbundene Risikolebensversicherungen.

Abgesehen von der allgemeinen Absicherung der Hinterbliebenen ist eine Risikolebensversicherung auch dazu geeignet, ihnen die Rückzahlung laufender Kredite oder Darlehen zu ermöglichen. Der Bau eines Eigenheims ist für viele Paare und Familien ein großer Schritt und selten ohne eine Kreditaufnahme möglich. Verstirbt einer der Partner plötzlich, fällt ein Einkommen weg - das kann die Tilgung des Kredits zu einer großen Belastung oder gar unmöglich machen. Mit einer Darlehensabsicherung beziehungsweise Restschuldversicherung brauchen sich Hinterbliebene keine Sorgen um ihr Zuhause machen.

Praktisch: Risikolebensversicherungen eignen sich nicht nur für den privaten Bereich. Auch Geschäftspartner, die beispielsweise gemeinsam ein Unternehmen führen, können sich gegenseitig finanziell absichern. Auf diese Weise bleibt im Ernstfall nicht ein Geschäftspartner allein auf den finanziellen Verpflichtungen sitzen.

Voraussetzungen für den Versicherungsabschluss

Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, muss zunächst eine Reihe Gesundheitsfragen beantworten, denn anhand dieser berechnet der Versicherer die Beiträge und entscheidet, ob Risikozuschläge notwendig sind. Die Abfrage erfolgt in der Regel über einen standardisierten Fragebogen, der unter anderem folgende Angaben umfasst:

  • Alter, Größe und Gewicht
  • Einnahme von Medikamenten
  • Unfälle und Erkrankungen in der Vergangenheit
  • Krankenhausaufenthalte
  • physische und psychische Erkrankungen
  • Infektionen
  • Konsum von Alkohol und Drogen
  • risikoreiche Hobbys und Extremsportarten

Je nach individuellen Gegebenheiten entscheidet der Versicherer dann, ob er weitere Details benötigt. Wer falsche oder unvollständige Angaben macht, um seine Beiträge zu drücken, läuft jedoch Gefahr, dass der Versicherungsvertrag nicht zustande kommt.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, eine Risikolebensversicherung abzuschließen?

Prinzipiell kann man jederzeit eine Lebensversicherung abschließen. Es ist jedoch sinnvoll, sich möglichst früh darum zu kümmern. Da die Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Beschwerden mit dem Alter steigt, sind die Versicherungsbeiträge für jüngere Menschen in der Regel deutlich niedriger. Viele Versicherer, darunter CosmosDirekt, bieten unterschiedliche Ausführungen von Risikolebensversicherungen an. Mit Bausteinen lässt sich der Schutz optimal an die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers anpassen. So wird beispielsweise auf Wunsch eine Option auf Verlängerung oder eine Sofortleistung bei Erwerbsunfähigkeit in die Versicherungsleistungen integriert.

Doch Achtung: Risikoabsicherungen eignen sich nicht zum Kapitalaufbau. Wer die Versicherung vor Vertragsende oder dem Eintritt des Versicherungsfalls kündigt, erhält das eingezahlte Geld nicht zurück. Bei finanziellen Engpässen - zum Beispiel durch unerwartete Arbeitslosigkeit - ermöglichen viele Versicherer aber eine Reduzierung oder Aussetzung der Beiträge. Dabei geht der Versicherungsschutz nicht verloren.

Autorin: Saskia Weirer