Risiken einer Provisionsabgabe bleiben

05.01.2016

Rabatte auf Provisionen um leistungsschwache Versicherungen zu sponsern schien ab 2016 in Deutschland möglich. Jetzt wurde der Entfall des Abgabeverbots auf Mitte 2017 verschoben.

2016-01-06 (fw/db) Das Provisionsabgabeverbot läuft in Deutschland nicht automatisch aus. Einige hatten sich offensichtlich zu früh gefreut mit der Provisionsabgabe auf Kundenfang zu gehen. Laut einer im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 16.12.2015 bleibt das Provisionsabgabeverbot doch noch bis zum 30. Juni 2017 bestehen. Diesen Aufschub begrüßt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) in einer aktuellen Medienmitteilung.

„Dies ist nicht nur ein großer Erfolg für unseren Verband und alle Vermittler in Deutschland, sondern auch für den Verbraucherschutz insgesamt. Somit bleiben vorerst fragwürdige Geschäftsmodelle, die auf eine ‚Geiz-ist-geil-Mentalität‘ setzen, auch weiterhin den Verbrauchern erspart“, sagt jetzt zum Jahresstart 2016 BVK-Präsident Michael H. Heinz mit großer Erleichterung.

Der BVK hatte sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) für die Aufrechterhaltung des Provisionsabgabeverbotes eingesetzt, weil mit seiner Aufhebung zu befürchten war, dass Versicherungsnehmer zu schnellen Abschlüssen animiert werden könnten und so nicht nach ihrem eigenen risikogerechten Bedarf Versicherungsverträge abgeschlossen hätten, sondern nach der Höhe der Provisionsabgabe oder deren Weitergabe an den Versicherten.

„Nach der Entscheidung zum Erhalt dieses Verbotes erwarten wir nun auch konsequenterweise von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass sie Verstöße gegen das Verbot nachdrücklich ahndet. Der BVK wird sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass das Provisionsabgabeverbot nicht nur bis Mitte 2017 aufrechterhalten bleibt“, kündigt Heinz an.

finanzwelt-Fazit: Der Aufschub bis Mitte 2017 des Entfalls eines Verbot der Abgabe von Provisionen an Versicherte schafft Zeit, darüber nachzudenken wie Deutschland in der Frage handeln will. Die Abgabe oder Weitergabe von Provisionen sagt erstens nicht über die Qualität der verkauften Versicherungslösung aus und hat vor allem in der Kranken- und Lebensversicherung auch Risiken für abgebende Vertriebe, da der Kunde sein Geld hat, aber der Abgebende noch über drei bis fünf Jahre oder mehr dem Versicherer dafür haftet.

Versicherungsmakler machen sich für laufende Courtagen stark und sind auch gegenüber Honoraren für ihre Dienstleistungen offen. Vor allem Fintech-Anbieter hatten auf die Rabatt-Modelle gesetzt, welche Provisionsabgaben beinhalten. Bei den Versicherungsvertretern in der Ausschließlichkeit haben viele ihre Provisionsvorschüsse seitens der Versicherer noch nicht aus der (Nach-)Haftung oder real verdient, so dass in der Praxis eine Weitergabe gar nicht möglich wäre.

Dietmar Braun