Regierung erhöht Anlegerschutz für Geldanlagen

07.02.2013

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Investoren sollen nach dem Willen der Berliner Koalition mehr Informationen über geplante Geldanlagen bekommen. Das Bundeskabinett beschloss, dass die Banken den Verbrauchern künftig einen sogenannten Beipackzettel zu jedem Anlageprodukt mitgeben müssen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur dpa-AFX.

(fw/ah) Demnach sollen wesentliche Informationen wie Risiken, Erträge und Kosten kurz und prägnant in diesem Beipackzettel beschrieben werden. Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken hatten sich zuvor nicht auf eine gemeinsame Regelung verständigen können. Zugleich soll mit dem Gesetzentwurf die angespannte Situation bei Offenen Immobilienfonds entschärft werden. So sollen Privatanleger vor den Folgen eines überraschenden Rückzugs von Investoren geschützt werden. Mit einer zweijährigen Mindesthaltedauer für Großanleger und Abschlägen soll verhindert werden, dass die Fonds durch einen plötzlichen und massiven Abzug von Anlagegeldern in Schieflage geraten und geschlossen werden müssen. Die Bundesregierung stärkt aber auch die Anlegerrechte in einem anderen Aspekt. Die Finanzaufsicht Bafin soll Verstöße gegen eine anlegergerechte Beratung und das Offenlegen von Provisionen besser ahnden können. Bei Verstößen soll Beratern zeitweise der Einsatz untersagt werden.