Qualifying mit System

12.06.2016

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Seit dem 21. März 2016 gilt die neue EU-Immobilienkreditrichtlinie. Nach langer Rechtsunsicherheit, die von Seiten des Bundesrates und der IHK bestanden haben, rücken die Auswirkungen der neuen Gesetze immer näher an die Kreditnehmer heran. So soll die neue Regelung u. a. dazu beitragen, dass sich Bauherren mit einer Finanzierung nicht übernehmen. Das hat eine strengere Überprüfung der Konditionen durch die Banken zur Folge. Insofern ist rundum professionelle Beratung und Vermittlung gefragter denn je.

Bei einer Bewertung des Kreditnehmers spielt die Möglichkeit, seinen Kredit bis zum Lebensalter vollständig abzahlen zu können, nunmehr eine größere Rolle als bisher. Die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Überschuldung wird im Vorfeld einer Kreditwürdigkeitsbetrachtung stärker in das Beurteilungsszenario einfließen. Hinzu kommt, dass eventuelle Wertsteigerungen der Immobilie nicht mehr so stark gewichtet werden dürfen. Auch ein möglicher Verkauf der Immobilie zur Entschuldung ist als Sicherheitsaspekt hinfällig. Folgende Regeln gilt es für eine sichere Baufinanzierung künftig obligatorisch einzuhalten: Realistische Einschätzung der eigenen finanziellen Möglichkeiten, Eigenkapital, höhere Zinsen nach einer ersten, dabei möglichst langen, Zinsbindungsphase einkalkulieren, von Beginn an hoch tilgen plus möglichst Sondertilgungen leisten, dazu Angebote unabhängig vergleichen und zu guter Letzt hochwertige Immobilien in guter Lage wählen.

Erste geprüfte Sachkundeberater ab Sommer dieses Jahres

Mithilfe qualifizierter Weiterbildungsmaßnahmen ist es ein Leichtes, sich über alle relevanten Themen mit fundiertem Wissen auszustatten. Um mit dem Berufsbild des Immobilienkreditvermittlers in Zukunft stets auf aktuellem Stand zu sein, ist es also angebracht, sich tunlichst schnell für eine Zulassung zum Sachkundeberater anzumelden. Die ersten abschließenden IHK-Sachkundeprüfungen sollen Ende Juni 2016 stattfinden. Erst dann gelten entsprechende Qualifizierungen, die durch Weiterbildung zum geprüften Fachmann oder -frau für Immobiliardarlehensvermittlung nach § i34 (GewO) erworben wurden, auch nach neuer Gesetzesvorgabe als abgeschlossen. Der Grund, warum sich die praktische Umsetzung bis zur Absolvierung so lange hinziehe, hinge allein „mit Rechtsunsicherheiten zusammen, die vor Verabschiedung der Gesetze zur Immobilien-Kreditvergabe im Bundesrat bestanden haben“, wie Carmen Zotta erklärte. Sie ist Projektleiterin in der Kooperation zwischen der Frankfurt School of Finance und der Direktbank Ing-DiBa betreffend der Ausarbeitung des Weiterbildungsprogramms zur § i34 Erlaubnis. „Das sei erst ein allmählicher Findungsprozess gewesen, der bis zum Schluss angedauert habe. Die Sachkundeprüfung setzt sich aus einer Know-how-Ansammlung zusammen“, in welcher neben fundiertem Sachwissen auch der menschliche Faktor einfließe, wie etwa die Kundenidentifizierung, so Zotta. Das bedeute eine ganzheitliche Erfassung von Kunden gleich in mehreren Dimensionen. Die strittigen Fragen bei der Rechtsfindung beträfen unmittelbar den Prüfungsaufbau bzw. -ablauf, weshalb mit der Ausformulierung der Prüfungsfragen bis ganz zum Schluss gewartet wurde.

Hervorragende Prüfungsquote

Für das Qualifying sei es aufgrund der Komplexität an Aufgaben insgesamt empfehlenswert, ein Programm zu absolvieren, wie es bei der Ing-DiBa im Angebot vorzufinden ist. Zumindest zeigen dies bisherige Ergebnisse im Umgang mit Prüfungsteilnehmern, wie Zotta aus ersten Erfahrungsberichten mit den bisher 400 angemeldeten Teilnehmern und Teilnehmerinnen erklärte. Nur ein Geringteil habe Prüfungen nicht bestanden. Das Gros hingegen habe keinerlei Probleme mit dem Ablauf bis hin zum erfolgreichen Bestehen der Prüfung gehabt. Ein insgesamt erfreuliches Ergebnis, das zeigt, welche Vorteile sinnvolle Gesetzesnovellierungen mit sich bringen können. All dem kommt zugute, dass ein modularer Lehrplan vorgegeben ist. Die Abschlussprüfung kann bei Misserfolg einmal wiederholt werden. Wem es liegt, der kann das modulare System des Sachkundenachweises auch über das Selbststudium erwerben, so dass sich angebotene Programme bei Bedarf intensivieren oder verringern lassen. Am Ende steht die Abschlussprüfung vor der Prüfungskommission. Um den Anforderungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen stärker entgegenzukommen, hat die Ing-DiBa die Dauer ihres Qualifyings auf 8 Monate verlängert. Diese Maßnahme soll der Lebensplanung des Einzelnen zu Gute kommen. Ursprünglich waren lediglich 6 Monate Dauer für das Qualifying vorgesehen. Wer den § 34i-Sachkundenachweis über die IHK erwirbt, kann damit die Zulassung zum Finanzberater beim Gewerbeamt beantragen. Wobei die Handhabung nach Bundesländern unterschieden ist. In Bayern beispielsweise kann die Erlaubnis nur über die Industrie- und Handelskammer (IHK) erworben werden. In Hessen ist auch das Gewerbeamt zuständig. Eine genaue Aufschlüsselung, welches Bundesland was und über wen zulässt, ist noch nicht abschließend geklärt.

Qualifikation leicht gemacht

Die Ing-DiBa bietet verschiedene Qualifizierungsgänge an, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Über Webinare als quasi virtuelle Lerneinheit, bei der die Teilnehmer miteinander online interagieren, können sich alle unmittelbar einbringen, direkt ihre Fragen stellen sowie sich mit anderen persönlich austauschen. Ähnlich wie bei einem Seminar vor Ort, nur dass flexibel von zu Hause oder aus dem Büro eine Teilnahme möglich ist. Außerdem wird ein ausführliches Skript bereitgestellt, das online heruntergeladen werden kann. Die Entscheidung über die Teilnahme an einem Webinar ist jedem selbst überlassen. Es ist geplant, das Seminarangebot weiter sukzessive auszubauen. Im Programm sind aktuell 6 Seminare. Für das Qualifying sind dabei 4 davon auszuwählen. Weiterführende Informationen erhalten Interessenten unter folgendem Link der Ing-DiBa: www.qualifying.ing-diba.de (rm)   (EU-Immobilienkreditrichtlinie , finanzwelt Special 03/2016 , Sachwertinvestments und Immobilien)