"Provisionsdeckel zur Not auch ohne politische Unterstützung"

19.11.2018

Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der BaFin / Foto: © BaFin

Die BaFin will ihr Ziel, einen Provisionsdeckel einzuführen, im Notfall im Alleingang durchziehen. Jedoch steht die Frage im Raum, ob sie das überhaupt darf.

Auf der jährlichen Konferenz der BaFin in Bonn bekräftige BaFin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund, dass sich die Bundesregierung im ersten Quartal nächsten Jahres mit einem möglichen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung befassen werde. Sollte die Politik jedoch auf die Einführung eines Provisionsdeckels verzichten, ist die BaFin auch bereit, diesen in Eigenregie einzuführen. Die Behörde beruft sich dabei auf § 48a des Versicherungsaufsichtsgesetzes, wonach die Vertriebsvergütung nicht mit den Interessen des Kunden kollidieren dürften. Nach Plänen der BaFin sollen die Vertriebsprovisionen auf 2,5 % gedeckelt werden. Diese können um weitere 1,5 Prozentpunkte ergänzt werden, wenn bestimmte Qualitätskriterien erfüllt sind.

Ob die BaFin tatsächlich einen Provisionsdeckel einführen darf, ist nach  einem kürzlich erfolgen Urteil des Kammergerichts Berlin fraglich: In diesem wurde festgestellt, dass die BaFin nicht rechtsgestaltend eingreifen darf (finanzwelt berichtete). (ahu)