„Provisionsabgabeverbot muss eng ausgelegt werden“

21.08.2018

Michael H. Heinz, Präsident des BVK / Foto: © BVK

Das fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und begründet es mit dem Verbraucherschutz.

Die BaFin hatte in ihrem kürzlich veröffentlichten „Rundschreiben zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern sowie zum Risikomanagement im Vertrieb“ die Auslegung des Provisionsabgabeverbots konkretisiert. „Wir freuen uns, dass Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet werden dürfen und dass die Beratungsqualität durch den Vermittler sichergestellt wurde“, stellt BVK-Präsident Michael H. Heinz fest. „Geschäftsmodelle, die nicht den Fokus auf den Kundenbedarf legen, sondern den Versicherungsnehmer zu Abschlüssen mit möglichst hohen Provisionsrückzahlungen animieren wollen, müssen konsequent sanktioniert werden.“

Aus Sicht des BVK ist es dabei unerheblich, ob es sich um Abschluss- oder Bestandsprovisionen handelt. „Es geht uns um Verbraucherschutz!“, betont der BVK-Präsident. „Daher stimmen wir mit der BaFin überein, dass auch fragwürdige Geschäftsmodelle junger Start-Ups, die auf eine ‚Geiz-ist-geil-Mentalität‘ setzen, nicht weiter zum Schaden der Verbraucher und der gesamten Vermittlerbranche betrieben werden dürfen."

Der BVK hatte sich für die Verankerung des Provisionsabgabeverbots im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) erfolgreich eingesetzt.  Das seit 1923 bestehende Provisionsabgabeverbot war zuletzt immer wieder in die Kritik geraten. (ahu)

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