Pradetto schießt gegen BVK zurück

09.03.2018

Oliver Pradetto, Geschäftsführer blau direkt / Foto: © blau direkt

Lieber Herr Heinz,

ich wurde von der finanzwelt gebeten, Ihrem "Konter" auf mein Haus zu antworten.

Ihre Entgegnung die Sie verschiedenen Medien in exakt gleichem Wortlaut "exklusiv" zur Verfügung gestellt haben, enthält 14 Sätze. In neun davon erklären und verteidigen Sie die Politik des BVK. Vier Sätze benötigen Sie, um mir Anstand und Verstand abzusprechen. Ihrem im Stich gelassenen Mitglied - und um dieses hätte es gehen sollen - widmen Sie gerade mal einen Satz; streiten die unterlassene Hilfeleistung ab; bezichtigen Ihren Unterstützer der Lüge?

An sich ist damit genug gesagt, aber um den gewährten Freiraum der finanzwelt zu befüllen, lassen Sie uns einmal näher beleuchten, worauf meine Einschätzung beruht, dass "Eine Mitgliedschaft im BVK letztlich ein Verzicht auf die eigene Zukunftsfähigkeit bedeute".

Ich bin mir sicher, dass viele Kollegen ihr Engagement gegen den marktführenden Onlinemakler mit Wohlwollen betrachten. Natürlich tut die Onlinekonkurrenz vielen weh. Erfolg und Konkurrenzdruck allein rechtfertigen es jedoch nicht sich gegen einen Vermittlerkollegen zu wenden, schon gar nicht im Namen eines Vermittlerverbandes. Sie begründen Ihre Position mit der Forderung, dass für Online wie für Offline gleiche Spielregeln zu gelten hätten. Dem stimme ich aus vollem Herzen zu. In diesem Zusammenhang führen Sie weiter aus, dass "auch und gerade im Schadensfall "   "umfassende Betreuungs- und Beratungspflichten" gelten würden. Auch ich sehe mein Unternehmen und unsere Partner in der hohen Verantwortung Kunden im Schadensfall beizustehen. Doch warum erklären Sie dies im Zusammenhang mit Check24? Immerhin empören Sie sich gar dass ein anderweitiges Verhalten "gegen alle Regeln des Anstands" verstoße. In der aktuellen Prozessserie hat Ihr BVK keineswegs zu einer angeblich rechtswidrigen Schadensunterstützung seitens des Onlineportals vorgetragen. Und noch mehr irritiert mich: Ich kann die von Ihnen behauptete Pflicht weder im aktuellen VVG noch aus der Vermittlerrichtlinie heraus ersehen. Damit kommen wir dann auch zum Kern des Problems: Sie haben in Ihrer Prozess-Serie eben nicht gleiche Maklerpflichten eingefordert, sondern sind deutlich darüber hinausgegangen, wozu das OLG München (Urteil v. 06.04.2017 – 29 U 3139/16) deutlich erklärt: "Im Übrigen wird die Klage abgewiesen." Sie behaupten zwar, es ginge Ihnen um gleiche Pflichten, gleichwohl die Gerichtsakten belegen: Ihr BVK wollte durchsetzen, dass ein Vermittler den Kunden nicht nur nach Wünschen und Bedürfnissen zu befragen hätte, sondern ihm auch noch eine "unabhängige, eigenständige Pflicht zur Prüfung" aufzuerlegen sei, ob die vom Kunden genannten "Bedingungen tatsächlich vorliegen". Ich mag mir nicht vorstellen, wie eine Kundenberatung aussähe, wenn der Makler rechtssicher zu prüfen hätte, ob die Angaben des Kunden der Realität entsprächen. Wären Sie auch mit diesem Punkt gegenüber den Richtern durchgedrungen, hätte dies Maklern weitere fatale und kaum zu bewältigende Verpflichtungen auferlegt.

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