P&R: Keine Forderungsabtretung möglich

31.01.2019

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In Insolvenzverfahren ist es durchaus üblich, dass professionelle Forderungskäufer von Gläubigern deren Forderungen erwerben. Im Fall von P&R ist das nicht möglich.

Die Insolvenzverwalter von P&R weisen darauf hin, dass die Vereinbarungen, die P&R mit den Anlegern geschlossen haben, ein Abtretungsverbot enthalten würden. Damit könnten weder der insolvente Containerinvestor noch dessen Anleger ihre jeweiligen Forderungen abtreten. Dieses Abtretungsverbot würde auch in der Insolvenz gelten und die Forderungen damit dem Rechtsverkehr entziehen. Um die Forderungen abzutreten, müssten die Insolvenzverwalter dem zustimmen. Dazu würden sie sich derzeit aber nicht in der Lage sehen. Als Begründung führen sie an, dass der Aufwand, die einzelnen Forderungen umzuschreiben, enorm wäre. So würden die Forderungen üblicherweise einmal auf dem Markt gehandelt und dann auch weiterveräußert, was den Aufwand noch weiter vervielfachen würde. Durch diese Einzelvorgänge würde die Gesamtgläubigerschaft mit Kosten und Risiken belastet werde und nicht alle Gläubiger wollten ihre Forderungen verkaufen oder abtreten.

Viele Gläubiger würden fürchten, dass ein professioneller Forderungskäufer selbst einen Profit machen müsse und der Verkauf der Forderungen somit nicht zum bestmöglichen Ergebnis für den Gläubiger führen müsse. (ahu)