Studie zeigt: Beratungsbedarf bei Hinterbliebenenvorsorge

03.11.2021

Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter DELA Lebensversicherungen in Deutschland / Foto: © DELA Lebensversicherungen

Wenige Themengebiete haben so viel Beratungsbedarf wie die Hinterbliebenenvorsorge. Denn viele Menschen machen sich zwar über den Tod Gedanken, die wenigsten haben aber in irgendeiner Form finanziell und organisatorisch vorgesorgt, um Angehörige zu entlasten. Warum Berater diesen Bedarf als Impuls sehen sollten, stellt eine Studie heraus, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag der DELA Lebensversicherungen durchgeführt hat.

Der Umgang unserer Gesellschaft mit den Themen Tod und Sterben und das Bewusstsein dafür haben sich im positiven Sinne weiterentwickelt. Die DELA-Studie zeigt: Drei Viertel aller Deutschen haben sich bereits einmal Gedanken über den eigenen Tod gemacht. Die Ergebnisse zeigen aber ebenso deutlich, dass nur die wenigsten Menschen in irgendeiner Form vorsorgen, um ihre Liebsten vor den finanziellen und organisatorischen Folgen des eigenen Todes zu schützen.

Eine Erklärung für das fehlende Handeln liegt im individuellen Risikoempfinden eines jeden Menschen. Lediglich ein Fünftel schätzt das eigene vorzeitige Ableben und noch weniger das des Ehepartners oder Lebensgefährten als sehr wahrscheinlich oder wahrscheinlich ein. Dagegen werden Covid-19 (38 %), Pflegebedürftigkeit (32 %), Naturkatastrophen (30 %), Armut (26 %) und Terrorismus (21 %) als wesentlich höhere Risiken wahrgenommen.

Nur wenige Menschen sorgen selbstbestimmt vor

Während sich viele Menschen zwar offener gegenüber den Themen Tod und Sterben zeigen, weist die Vorsorge für das Todesfallrisiko große Lücken auf und zugleich auf einen erheblichen Beratungsbedarf hin. Nur knapp die Hälfte derjenigen Befragten, die sich schon einmal mit dem eigenen Tod befasst haben, hat auch den nächsten Schritt getan und genauere Vorstellungen vom eigenen Abschied entwickelt. Von diesen hat wiederum lediglich ein Fünftel eine Regelung für Bestattung und Trauerfeier getroffen. Übertragen auf alle Befragten heißt das: Nur 7 % haben in irgendeiner Form selbstbestimmt für die Folgen des eigenen Todes vorgesorgt.

Auch beim Thema Vorsorgeverfügungen dürfte Beratung willkommen sein: 29 % der Befragten haben keine Kenntnis über diese Möglichkeit der Vorsorge. Weitere 39 % haben zwar davon gehört, aber keine genaueren Kenntnisse. Immerhin 32 % kennen Vorsorgeverfügungen, aber nur etwas über die Hälfte von diesen hat eigene Vorsorgedokumente angelegt – dann zumeist eine Vorsorgevollmacht.

Fehleinschätzung bei den Kosten von Bestattung und Trauerfeier

Neben der organisatorischen Vorsorge für den Trauerfall ist den Befragten die finanzielle Entlastung der Hinterbliebenen ein wichtiges Anliegen. Auch hier sind Aufklärung und Beratung gefragt: 34 % beziffern die Kosten von Bestattung und Trauerfeier auf 3.000 bis 5.000 Euro, weitere 24 % auf 5.000 bis 7.000 Euro. Lediglich 13 % gehen von einem höheren Betrag aus. Tatsächlich liegen die durchschnittlichen Kosten heute bei 6.000 bis 8.000 Euro – in einigen Regionen Deutschlands auch darüber.

Wenn es um die finanzielle Vorsorge für den Trauerfall geht, kennen 67 % der Befragten die Vorsorgemöglichkeit über eine Sterbegeldversicherung. Rund die Hälfte sieht diese Variante auch als geeignet an. Darüber hinaus werden die Lebensversicherung, das klassische Sparbuch und der Aktienfonds als Optionen genannt. Auch hier sind Aufklärung und Beratung angebracht. Eine Bestattungsvorsorge muss gewährleisten, dass die benötigte Summe im Todesfall bereitsteht, ganz gleich, wann dieser eintritt. Weder ein Sparbuch noch ein Aktienfonds können das leisten. Zudem zählt die Sterbegeldversicherung als zweckgebundene Versicherung zum Schonvermögen und steht auch dann zur Verfügung, wenn andere Rücklagen bereits aufgezehrt sind.

Kunden wünschen sich Aufklärung und Information

Wie wichtig und zugleich erfolgsversprechend die Ansprache von Kunden auf die Hinterbliebenenvorsorge ist, zeigt ein weiteres Ergebnis der DELA-Studie: 63 % der Befragten sind der Ansicht, dass die Vorteile des selbstbestimmten Handelns deutlicher gemacht werden müssen und es mehr Information über die mit dem eigenen Tod verbundenen Vorsorgeverfügungen braucht. 61 % wünschen sich, dass die Öffentlichkeit insgesamt mehr über bürokratische Vorgaben im Zusammenhang mit Tod und Sterben informiert wird und rund die Hälfte hält dies bereits in jüngeren Jahren für angebracht.

Makler und Vermittler können durch die Ansprache ihrer Kunden diesen notwenigen Beratungsimpuls setzen. Dadurch fördern sie einen offeneren Umgang mit Tod und Sterben und auch die Auseinandersetzung mit den Folgen eines Todesfalls. Gemeinsam mit dem Kunden kann dann die selbstbestimmte Vorsorge für Familie und Partner folgen.

Für die Beratung zur Hinterbliebenenvorsorge hat die DELA extra gemeinsam mit dem professionellen Generationenberater Steffen Moser den DELA-Beraterleitfaden und den dazugehörigen Notfallplan entworfen. Der Beraterleitfaden führt Makler und Vermittler Schritt für Schritt durch alle wichtigen Vorsorgethemen und reicht von Vorsorgevollmacht, Sorgerechtverfügung, Patientenverfügung und Nachlassregelung über die finanzielle Absicherung von Familie und Partner bis hin zur selbstbestimmten Vorsorge für die eigene Bestattung und Trauerfeier. Der Notfallplan ist für den Kunden bestimmt und führt alle Vorsorgemaßnahmen und -informationen in übersichtlicher Form zusammen. Beide Dokumente sind nach Registrierung im Vertriebspartnerbereich der DELA abzurufen.

Alle Informationen zur DELA-Studie „Tod und Sterben in unserer Gesellschaft“ finden Sie darüber hinaus unter https://vertriebspartner.dela.de/studie-b2b.

Autor: Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der DELA Lebensversicherungen in Deutschland