Pflegeimmobilien bieten doppelte Altersvorsorge
21.03.2018
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Eine immer älter werdende Gesellschaft benötigt immer mehr Pflegeplätze. Von dieser Entwicklung können Investoren profitieren. Doch Pflegeimmobilien bieten mehr als nur eine monetäre Altersvorsorge.
Der medizinische Fortschritt sorgt zwar dafür, dass die Menschen immer länger leben, jedoch kann er bislang nicht verhindern, dass viele Menschen im Alter ihre Selbständigkeit einbüßen und im hohen Alter die heimischen vier Wände verlassen müssen. „Manchmal führt aber auch der Wunsch nach Gesellschaft und Fürsorge die Menschen in ein Pflegeobjekt. Angebote wie Betreutes Wohnen bieten beispielsweise die Möglichkeit, eigenständiges Wohnen und Hilfe von Pflegepersonal zu verbinden. Durch den demografischen Wandel und die damit verbundene Zunahme an Pflegebedürftigen wird es in Zukunft jedoch immer schwieriger sein, einen Pflegeplatz zu garantieren. Nicht zuletzt dadurch wird das Thema Altersvorsorge immer bedeutender“, berichtet Sandro Pawils Vorstand der WirtschaftsHaus AG.
Ein wesentliches Problem ist, dass die meisten Wohnungen nicht barrierefrei und somit nicht altersgerecht sind. „Mit dem Erwerb einer Pflegeimmobilie, das heißt einer einzelnen Wohneinheit in einem Objekt, investieren Anleger in Immobilien für ältere und pflegebedürftige Menschen. Gleichzeitig sichern sie sich damit auch für den eigenen Lebensabend ab, da dieses Investment eine soziale Kapitalanlage mit 4 bis 5 % Rendite darstellt“, erklärt Sandro Pawils. Die Investition in eine Pflegeimmobilie kann als doppelte Altersvorsorge angesehen werden: Neben der Rendite erhalten die Investoren noch ein bevorzugtes Belegungsrecht. Dieses garantiert den Investoren oder ihren Angehörigen die Option, im Alter in eine der Wohnungen des Pflegeheims, in dem sie ihre Kapitalanlagen besitzen oder ein anderes Apartment des gleichen Betreibers zu ziehen und somit mögliche Wartelisten zu überspringen. Das ist besonders dann interessant, wenn Investoren beispielsweise auch im Alter in einer bestimmten Region wohnen bleiben wollen. „Besteht die Möglichkeit, den Lebensabend doch im Eigenheim zu verbringen, lassen sich Pflegeimmobilien wie Eigentumswohnungen verkaufen, vermieten, verschenken oder vererben“, ergänzt Sandro Pawils abschließend. (ahu)