Neue Produkte für die private Vorsorge
30.07.2013
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Genussrechte haben wegen ihrer Einordnung zwischen Eigen- und Fremdkapital einen Mischcharakter. Sie gewähren dem Zeichner einen Anteil am Unternehmensergebnis. Sind Genussrechte in Zeiten der Niedrigzinsen eine Renditealternative für Privatanleger und für die private Vorsorge?
In Zeiten, in denen an den Aktien- und Bondmärkten größere Unsicherheit über die weitere Entwicklung und zu erzielende Renditen herrschen, rücken andere alternative Anlageformen in das Blickfeld. Dazu gehören auch Genussrechte, die hierzulande als traditionsreiches Finanzierungsinstrument bezeichnet werden können. Selbst Weltunternehmen wie Bertelsmann, diverse deutsche Banken und mittelständische Firmen wie die Lübecker Draeger AG haben das Genussrecht zur Finanzierung für sich entdeckt. Im Frühjahr machte das Handelsunternehmen Butlers auf sich aufmerksam, indem es an den Markt für Genussrechte ging. Auch die PROSAVUS AG, Emissionshaus für Substanzwerte, bietet bereits seit 2006 Namens-Genussrechte an – zunächst als Einmalanlage ab 1.000 Euro und jetzt auch als Sparplan. „Seit 2013 sind die Namens-Genussrechte der PROSAVUS AG als Einmalanlagen ab 1.000 Euro in einer ausschüttenden und aufzinsenden Variante von 5 und 7 Jahren wie auch in drei Varianten als thesaurierende Sparpläne mit Laufzeiten zwischen 7 und 18 Jahren erhältlich. Bereits ab einem monatlichen Betrag von 50 Euro kann zielgerichtet Vermögen aufgebaut werden. Die länger laufenden Sparplanvarianten mit der Laufzeit 12 und 18 Jahren können beispielswiese als Ergänzung oder Alternative für den Aufbau einer privaten Altersrente oder die Zukunftsvorsorge von Kindern genutzt werden. Neben einer festen jährlichen Basisverzinsung erhält der Anleger dabei eine jährliche Übergewinnverzinsung in Abhängigkeit vom Geschäftserfolg. Beide Komponenten fließen dem Anlagekapital in Form einer Aufzinsung zu, sodass auch der Zinseszinseffekt zum Tragen kommt", so die Experten der PROSAVUS AG. Insbesondere die Flexibilität in der Ausgestaltung und die Implementierung des Sachwertgedankens zeichnen diese Namens-Genussrechte aus.
Sachwerte sind seit einigen Jahren sehr gefragt und werden als „sicherer Hafen" angesehen. Sie können zudem durch ihren hohen Substanzwert helfen, wirtschaftlich turbulente Zeiten zu überstehen. Ein weiteres Merkmal der Namens-Genussrechte der PROSAVUS AG ist die Option, breit gestreut über diverse Anlageklassen zu investieren; die Diversifikation findet innerhalb der Gesamtvermögensstruktur des Unternehmens ihren Niederschlag. Eine risikostreuende Vermögensallokation in fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen, Immobilien, Edelmetallen und Beteiligungen findet somit statt.
Sparprozesse für die private Vorsorge und ihre Umsetzung sowie der Risikobegriff werden derzeit neu definiert. Hierzu trägt auch das anhaltende niedrige Zinsniveau bei, das klassische Produkte vor hohen Herausforderungen stellt. Sicherheit wird vor allem durch Streuung und vorausschauendes Investieren nach klaren Richtlinien erreicht. Dieser Rahmen ergänzt sich mit den speziellen Eigenschaften von Namens-Genussrechten und ihren kombinierten Vorteilen aus festverzinslichen Wertpapieren und Aktien. „Bei unseren Produkten kommen der Sachwertgedanke sowie die hohe Kontinuität der Ergebnisse in den vergangenen Jahren und der handelnden Personen hinzu", erläutert die PROVASUS AG. Das Unternehmen zählt nach eigenen Angaben zu den wenigen in der deutschen Unternehmerlandschaft, die kürzlich mit einer Bestnote der Ratingagentur Hoppenstedt ausgezeichnet wurde, und hat darüber hinaus das Grundkapital von 1 Mio. auf 2 Mio. Euro erhöht.
Definition Genussrechte:
Nach der in Rechtsprechung vorherrschenden Definition sind Genussrechte Forderungen gegen die Gesellschaft, die alle Vermögensrechte zum Gegenstand haben können. Genussrechte sind also rein schuldrechtliche Ansprüche gegen die Gesellschaft. Gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsrechte, wie etwa die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und Stimmrechte, gewähren Genussrechte nicht. Wer sich Zinskupons von Genussrechten anschaut, kann attraktive Anlagealternativen finden. Berater sollten berücksichtigen, dass den höheren Erträgen in der Regel auch ein höheres Risiko entgegenstehen kann. Entscheidend für den Erfolg von Genussrechten ist allein die Ertragskraft und Bonität der Emittenten.
(Alexander Heftrich)