„Inflation frisst Rente“ – Inflationsschübe schmälern die Altersvorsorge

17.10.2024

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Die gesetzliche Rente ist mit einem Rentensicherungsniveau von (mindestens) 48 % der Grundstock der Alterseinkünfte. Wegen der Kopplung der Renten an die Lohnerhöhungen bietet sie auch Inflationsschutz. Denn im Regelfall gleichen die von Tarifparteien ausgehandelten Lohnsteigerungen die Preissteigerungen aus. Über die Löhne passt sich also auch die Rente an steigende Preisniveaus (= Inflation) an.

Dieser Mechanismus funktioniert aber nur dann, wenn die Lohn- und damit die Rentensteigerungen mindestens der Inflationsrate entsprechen. Dies war im Zeitraum zwischen 2021 und 2024 nicht der Fall. Der starke Inflationsschub der Jahre 2021 bis 2023 wurde durch die durchaus beachtlichen Rentensteigerungen der Folgejahre 2022 bis 2024 nicht vollständig kompensiert. Die kumulierte Inflationsrate (Verbraucherpreisindex Deutschland) für diesen Zeitraum lag bei 19,1 %, die den Lohnerhöhungen folgenden Rentenanpassungen aber lediglich bei 15,0 % (Renten West). Wird unterstellt, dass die Inflationsraten in den Folgejahren wieder konstant und dauerhaft auf Höhe des langfristigen EZB-Ziels von 2 % liegen und die Renten ebenfalls um 2 % steigen, bleibt diese Lücke bestehen und führt zu einem dauerhaften Absinken der Kaufkraft auf 96,6 %.

Aufgrund von Inflationsschüben müssen also nicht nur die aktuellen, sondern auch alle künftigen Rentnerhaushalte Einbußen ihrer Lebenshaltung hinnehmen. Diese Lücke fällt absolut umso größer aus, je höher das aktuelle Gehalt und also die zu erwartenden monatlichen Renten sind. Nach einer Modellrechnung des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) müssen heute 45-Jährige über die Rentenbezugszeit hinweg mit einer aufsummierten Kaufkraftlücke zwischen 7.000 Euro und über 40.000 Euro rechnen. So gesamtwirtschaftlich willkommen dieser Effekt kurzfristig ist, weil er die private Nachfrage und damit auch den Preisanstieg dämpft, so problematisch ist er für den Einzelnen und die langfristige Absicherung seines gewohnten Lebensstandards im Alter. Eine zusätzliche private Absicherung im Alter ist auch zum Inflationsausgleich dringend geboten.

Inflationsschutz und private Garantierenten

Bei der privaten Altersvorsorge gibt es keine mit der gesetzlichen Rente vergleichbaren Anpassungsmechanismen. Insbesondere bei Garantieprodukten, bei denen der Lebensversicherer den Großteil der angesparten Beiträge in „sichere“ Zinspapiere (vor allem Staats- und Unternehmensanleihen) und in Immobilien investiert bzw. investieren muss, führt Inflation zu ähnlichen Effekten wie in der gesetzlichen Rente. So hat der starke Inflationsschub der Jahre 2021 bis 2023 (kumuliert 16,7 %) bei einer korrespondierenden durchschnittlichen Überschussbeteiligung in Höhe von kumuliert 6,7 % zu einem Kaufkraftverlust in Höhe von 9,4 % geführt. Wird auch hier unterstellt, dass ab 2024 die Inflationsrate dauerhaft wieder auf 2 % absinkt, sind Garantieprodukte in der Lage, diesen Kaufkraftverlust sukzessive über viele Jahre wieder auszugleichen, da die durchschnittliche Überschussbeteiligung der deutschen Lebensversicherung im langfristigen Trend durchgängig über 2 % lag.

Fondsgebundene Renten

Anders sind die Mechanismen bei fondsgebundenen Renten, bei denen die Sparbeiträge der Ansparphase in Investmentfonds angelegt werden und aus dem so angesparten Verrentungskapital eine lebenslange Rente gezahlt wird. Wird hierbei eine Investition in einen am MSCI World orientierten Fonds unterstellt, lag dessen (Euro-)Rendite in den Jahren 2021 bis 2023 bei kumuliert ca. 35 %. Trotz Inflationsschub entstand also kein Kaufkraftverlust, sondern es wurde im Gegenteil eine positive Realrendite erwirtschaftet. Wenn man im langfristigen Trend von realistischen 10 % jährlicher Durchschnittsrenditen ausgeht, sind solche fondsgebundenen Rentenversicherungen, was das Inflationsrisiko angeht, die am besten geeignete Form der Altersvorsorge. Ihr Risiko besteht in erster Linie darin, dass der Kurswert des Fonds ausgerechnet zum Beginn der Verrentungsphase sehr niedrig sein kann und dadurch deutliche Einbußen beim Verrentungskapital und damit bei der Höhe der Rente eintreten können. Es empfiehlt sich deshalb, bei solchen Verträgen frühzeitig, z. B. fünf Jahre vor Ablauf der Ansparphase, hohe Kurswerte für einen Wechsel in weniger risikoreiche Fondsarten zu nutzen.

Inflationsschutz durch regelmäßige Erhöhung der Vorsorgeaufwendungen

Zudem ist eine gute Art und Weise, die eigene Altersvorsorge inflationsfest zu machen, deren regelmäßige Aufstockung. So können etwa freiwillige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rente eingezahlt werden. Bei signifikanten Gehaltserhöhungen lassen sich zusätzliche private Altersrenten abschließen. Oder man vereinbart schon bei Abschluss eines privaten Rentenvertrags eine sogenannte dynamische Anpassung; der zu entrichtende Sparbeitrag wird damit jedes Jahr um einen bestimmten, frei wählbaren Prozentsatz erhöht (üblich sind hier 5 %), und in diesem Zuge steigen auch die späteren Rentenzahlungen. Damit können nicht nur langjährige moderate Inflationsraten kompensiert, sondern auch stärkere Inflationsschübe in Vergangenheit und Zukunft aufgefangen werden.

Info

Die diesem Beitrag zugrunde liegende Studie kann von der DIVA-Webseite heruntergeladen werden: www.diva.de.