Prokon - Hochprozentige (leere) Versprechen
21.01.2014
**Zehntausende Investoren vertrauten dem Windkraftbetreiber Prokon. 1,4 Milliarden Euro sammelte das Unternehmen ein. Nun droht die Pleite. Ein Einzelfall? „finanzwelt" fragte nach bei *Jürgen Kurz* von der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) in Düsseldorf.**
finanzwelt: Der Fall um den Windkraftbetreiber Prokon zieht Kreise. Was müssen Investoren beim Erwerb von Genussrechten zwingend beachten?
Kurz: Genussscheine sind eine Mischform aus Fremd- und Eigenkapital. Das damit verbundene Risiko ist für Anleger daher nur schwer kalkulierbar. Genüsse bieten zwar eine feste Verzinsung wie eine Anleihe, sie können aber je nach Bedingung auch an den Verlusten beteiligt werden. Ein Mitspracherecht, wie das etwa bei Aktien der Fall ist, ist mit Genussscheinen nicht verbunden. Im Falle einer Insolvenz müssen sich Genussscheinbesitzer in der Regel ganz hinter anstellen, da ihre Forderungen im Gegensatz etwa zu Bankdarlehen nachrangig sind. Insofern sollten Anleger vor dem Kauf solcher Papiere die zugrundeliegenden Bedingungen genau studieren und sich über das erhöhte Risiko klar sein.
finanzwelt: Welche Rolle kommen Transparenz und Kommunikation zu?
Kurz: Mit Genussrechten sind keine über die normalen Bilanzierungsvorschriften hinausgehenden Transparenzpflichten für emittierende Unternehmen verbunden. Im Klartext: Begibt eine GmbH Genussscheine, reicht es aus, wenn sie ihren testtierten Abschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das ist allerdings Vorschrift. Grundsätzlich wär es mir als Anleger allerdings wichtig, dass ein Unternehmen in das ich investiere, mich über die gesetzlichen Pflichten hinaus informiert. Gerade in Krisenfällen ist das extrem wichtig. Und die Erfahrung zeigt, dass Unternehmen, die in vermeintlich guten Zeiten schlecht kommunizieren, nicht in der Lage sind, in Krisenzeiten eine kommunikatorische Kehrtwende hinzulegen.
finanzwelt: Sind Genussrechte etwas für Kleininvestoren?
Kurz: Aufgrund der Zwitterstellung der Genüsse zwischen Fremd- und Eigenkapital und den damit verbundenen Risiken sollten sich Privatanleger vor einer Investition sehr genau über das emittierende Unternehmen informieren. Auch die Genussscheinbedingungen lohnen sicher einen genaueren Blick.
finanzwelt: Der Ruf nach Regulierung wird in diesem Zusammenhang wieder lauter. Zu Recht? Welche konkreten Schritte müssen unternommen werden, um mögliche Skandale und unseriöses Finanzgebaren zu unterbinden?
Kurz: Dringend notwendig ist eine flächendeckende und möglichst einheitliche Überwachung des sogenannten Grauen Kapitalmarktes, über den auch etliche der Genussscheine gehandelt werden. Aktuell ist hier für die Überwachung einiger Angebote das örtliche Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Das ist – gerade mit Blick auf die oft hohen Risiken – aus Anlegerschutzsicht nicht akzeptabel.
(Das Interview führte Alexander Heftrich)