Für Roller, Moped, E-Bike und Co. gilt „blau statt schwarz“
20.02.2024
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Ab 1. März müssen die Kennzeichen für Roller, Mofas und Mopeds sowie für einige Zweiräder mit Elektroantrieb gewechselt werden. Ordnungsgemäß versichert ist nur, wer sein schwarzes Kennzeichen durch eine blaue Plakette austauscht. „Wenn der Wechsel der Kennzeichen nicht rechtzeitig durchgeführt wird, fährt man ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Elektrobetriebene Zweiräder, einschließlich Pedelecs und E-Bikes (Kleinkrafträder) mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h und höchstens 45 km/h, müssen ebenfalls mit einem blauen Versicherungskennzeichen versehen sein. E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und höchstens 25 km/h benötigen hingegen kein Versicherungskennzeichen. In diesem Fall sind Schäden, die während des Gebrauchs auftreten, über die Privathaftpflichtversicherung der Fahrerin bzw. des Fahrers abgedeckt. Nicht nur Mofafahrer*innen müssen ein neues Schild an ihr Fahrzeug schrauben. Auch Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter und Segways unterliegen der Versicherungspflicht. Sie dürfen nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen in Form einer Plakette auf Klebefolie gefahren werden.
Der Fahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz ist Pflicht und die wichtigste Absicherung von Moped, Roller & Co. Es lohnt sich, die verschiedenen Tarife zu vergleichen, da die Beiträge erheblich variieren können. Die meisten Versicherer haben inzwischen Tarife für die verschiedenen Fahrzeuge im Angebot, teilweise sind diese auch identisch mit den Preisen für die Mofaversicherung.
Fahrer, die mindestens 23 Jahre alt sind, können bereits für etwa 40 Euro im Jahr eine günstige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abschließen. Das Kennzeichen bzw. die Plakette als Klebefolie erhält man direkt beim Versicherer.
Die Teilkaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung. Sie schützt das Moped oder das versicherungspflichtige Bike vor Schäden durch Brand, Explosion, Hagel und Sturm, Blitzschlag, Kurzschluss oder Kollisionen mit Tieren aller Art sowie Diebstahl. Wer darüber nachdenkt, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen, sollte das vom Wert des Fahrzeugs und der Höhe der geforderten Prämie abhängig machen. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich die Prämie reduzieren. „Ein Kaskoschutz ist zumindest dann empfehlenswert, wenn man das Fahrzeug nicht ohne Weiteres ersetzen kann“, sagt Boss. Ziehen Verbraucher eine Teilkaskoversicherung in Betracht, sollten sie darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. (mho)