ESG-Kriterien – Was ist das eigentlich?

29.07.2021

Samuel Kärcher, Eberhardt & Cie. Vermögensverwaltung GmbH / Foto: © Eberhardt & Cie.

Die Abkürzung „ESG“ steht für die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und wird anhand von Ratings entweder als jeweils einzelner oder als aggregierter Gesamtscore gemessen. Dabei wird versucht den Beitrag eines Unternehmens zu diesen genannten Nachhaltigkeitsdimensionen messbar zu machen.

Speziell für Investoren sind diese Kennzahlen in Verbindungen mit nachhaltigen Investments relevant und dienen als Leitfaden um Unternehmen hinsichtlich Nachhaltigkeit zu selektieren. Dadurch werden beispielsweise zukünftige negative Konsequenzen in Folge mangelnder Integration von Nachhaltigkeit in die unternehmerischen Tätigkeiten deutlich minimiert und somit werden auch Risiken finanzieller Natur geringer gehalten.

ESG-Ratingagenturen wie beispielsweise ISS ESG, MSCI ESG oder Sustainalytics liefern in diesem Zusammenhang die relevanten Kennzahlen. An dieser Stelle stellt sich die Frage, anhand welchen Kriterien sich diese zusammensetzen. Grundsätzlich werden die Ratings anhand objektiver Beurteilungen hinsichtlich des Engagements für nachhaltige Geschäftspraktiken erstellt. Dabei unterscheiden sich die Gewichtungen der drei Nachhaltigkeitsdimensionen je nach Branche, da dabei ihre Wesentlichkeiten deutlich voneinander abweichen.

Für die einzelnen Dimensionen werden unterschiedliche Kriterien bewertet und in einem Score zusammengefasst. Das sind für die Dimension „Umwelt“ Themen wie Umweltverschmutzung oder -gefährdung, allgemeiner Umgang mit Ressourcenknappheit, Treibhausgasemissionen oder Energieeffizienzthemen. Bei der Dimension „Soziales“ spielen Kriterien wie Diversity, Arbeitssicherheit, Lieferanten- und Kundenpolitik sowie gesellschaftliches Engagement eine Rolle. Die Dimension „Unternehmensführung“ wird durch Kriterien wie Aufsichtsstrukturen, Compliance-Konzept und Transparenz der Führungsriege bewertet.

Anhand dieser Beispiele stellt man fest, dass selbst bei dem Bestreben der Ratingagenturen eine objektive Bewertung vorzunehmen, die Bewertung von subjektiven Sichtweisen der verschiedenen Analysten miteinfließt. Das spiegelt sich in den teilweise mehr oder weniger stark voneinander abweichenden Ratingergebnissen der unterschiedlichen Institute wider. Die Komplexität und Vielschichtigkeit der verschiedenen Nachhaltigkeitsdimensionen in Verbindung der begrenzten Einsicht der Analysten in die Tiefen und nicht minder komplexen Geschäftsprozesse eines Unternehmens über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, machen ein allgemein gültiges objektives Konsensrating nahezu unmöglich.

Folglich ist das Thema Transparenz in diesem Zusammenhang das Wichtigste. Das beginnt mit dieser der Unternehmen gegenüber Ratingagenturen, diese wiederum gegenüber Assetmanager und Investoren und am Ende dieser von Assetmanager gegenüber ihren Kunden. So ist gewährleistet, dass jede Instanz selbst festlegen und beurteilen kann, was für sie wichtig oder von Bedeutung ist. Ein seriöser Indikator, um Nachhaltigkeit von Finanzprodukten bewerten zu können, ist z.B. das FNG-Siegel. Dabei werden die Produkte einer umfangreichen Analyse hinsichtlich der Umsetzung im Investmentprozess unterzogen, um das sogenannte „Greenwashing“ zu vermeiden. Es ist vergleichbar mit den Michelin-Sternen eines hervorragenden Restaurants und wird entweder ohne Stern, mit einem, zwei oder drei Sternen vergeben.

Wie bei so vielen Themen existiert auch im Bereich der ESG-Kriterien keine klare „schwarz-weiß“-Bewertung und es kommt auf die individuelle Sichtweise an. Durch ein hohes Maß an Transparenz kann auf allen genannten Ebenen Klarheit geschaffen werden. Das Bilden einer eigenen Meinung wird auch hier niemand abgenommen.

Kolumne von Samuel Kärcher, Eberhardt & Cie. Vermögensverwaltung GmbH

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