Enormes zusätzliches Verkaufspotenzial

25.02.2020

Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender HDI Pensions Management / Foto: © HDI

Fabian von Löbbecke ist Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für die bAV verantwortlich. Im finanzwelt-Interview spricht der 47-Jährige über die optimale Förderung, die Vermeidung von Haftungsrisiken und den Best Advice Ansatz.

finanzwelt: Herr von Löbbecke, Sie raten Vermittlern, in der Arbeitnehmerberatung zur bAV immer auch die Riester-Rente anzusprechen. Was sind Ihre Argumente?

Fabian von Löbbecke: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, allen Mitarbeitern, die Anspruch auf Entgeltumwandlung haben, auch die Riester-Förderung anzubieten. Früher spielte die Riester-bAV in der Praxis keine Rolle, weil sie für Arbeitnehmer in den allermeisten Fällen unwirtschaftlich Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hat sich das geändert. Das BRSG hat Leistungen aus der bAV mit Riester-Förderung von den Sozialabgaben befreit. Für viele Arbeitnehmergruppen – beispielsweise Bezieher niedriger Einkommen einschließlich Minijobber und Teilzeitkräfte, Eltern von kindergeldberechtigtem Nachwuchs und junge Berufstätige – ist die Riester-Förderung dadurch zum effizientesten Weg geworden, eine Betriebsrente anzusparen. Das ist der Grund, warum Riester heute ein Pflicht-Thema in jeder bAV-Beratung ist.

finanzwelt: Und wenn der Vermittler das Thema Riester ausklammert? Was kann im schlimmsten Fall passieren?

von Löbbecke: Wenn der Arbeitnehmer in einigen Jahren feststellt, dass die staatliche Förderung bei Riester höher ausgefallen wäre als bei der steuerfreien Entgeltumwandlung, kann er die Frage stellen: Wer ersetzt mir den Schaden? Riester-Förderung kann man nicht rückwirkend beantragen. Da liegt es nahe, den Vermittler oder auch den Arbeitgeber in Regress zu nehmen. Hinzu kommt: Was heute richtig ist, kann morgen falsch sein. Die beste Förderart hängt von Lebensumständen wie Einkommenshöhe, Familienstand und Kinderzahl ab – also von Faktoren, die sich ändern können. Wer heute in der steuerfreien Entgeltumwandlung optimal aufgehoben ist, für den kann nächstes Jahr die Riester-Förderung lohnender sein, wenn er zum Beispiel inzwischen geheiratet und eine Familie gegründet hat. Vermittler, die sich auf diesem Terrain vor Haftungsfallen schützen wollen, sollten konsequent den Best Advice-Ansatz verfolgen, sprich: bAV und Riester immer im Paket beraten und möglichst ein Produkt im Portfolio haben, mit dem der Arbeitnehmer die Förderart bei Bedarf flexibel wechseln kann.

finanzwelt: Sie sprechen von Haftungsrisiken. Um welche finanzielle Größenordnung geht es?

von Löbbecke: Das hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab, zum Beispiel vom Alter des Arbeitnehmers beim Abschluss der bAV, von seinem Einkommen und seiner familiären Situation. Wenn man vom sogenannten Eckrentner ausgeht, also einem Menschen mit durchschnittlicher Biografie, kann sich der Förderschaden bis zum Renteneintritt durchaus auf 20.000 Euro belaufen. Auch in finanzieller Hinsicht ist das Risiko für Vermittler also enorm, gerade wenn sich die Haftungsfälle summieren.

finanzwelt: Wird bAV durch die Kopplung mit Riester nicht doppelt so kompliziert?

von Löbbecke: Zugegeben, bAV wird durch die Riester- Förderung nicht einfacher. Klar ist aber auch, dass eine bAV-Beratung den gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht werden muss. Begrenzt wird die Komplexität übrigens dadurch, dass die Direktversicherungen TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt von HDI sowohl die steuerfreie Entgeltumwandlung als auch die Riester-Förderung ermöglichen – in einem einzigen Vertrag und mit der Möglichkeit, die Förderart beliebig oft und kostenfrei zu wechseln. Das hat zwei positive Nebeneffekte: Arbeitgeber mögen diese Lösung, weil sie zwei rechtliche Verpflichtungen auf einen Schlag erfüllt und die bAV-Vertragslandschaft im Unternehmen übersichtlich hält. Vermittler können die Verbreitung der bAV bei ihren Firmenkunden steigern, weil sich die Betriebsrente jetzt für viel mehr Arbeitnehmer lohnt als früher. Mein Fazit zur Riester-bAV bei HDI: Sie bietet wirksamen Schutz vor Haftungsrisiken und birgt für Vermittler zugleich enormes zusätzliches Verkaufspotenzial. (lvs)