Einstweilige Verfügung gegen Solvium
05.05.2013
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Die Allianz Deutschland AG hat eine Einstweilige Verfügung gegen das Werben mit dem Namen und dem Logo der Allianz durch die Solvium Capital GmbH vor dem Landgericht Dortmund erwirkt. Dagegen hat Solvium Berufung eingelegt.
(fw/kb) „Wir bedauern, dass diese Angelegenheit jetzt Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens geworden ist. Wir werden unsere Vermittler und Anleger über den weiteren Prozessverlauf informieren", sagte Geschäftsführer Marc Schumann. Zu weiteren Details wollte sich das Unternehmen aufgrund des laufenden Verfahrens nicht äußern. Die Auseinandersetzung betrifft Produkte aus der „Protect"-Serie. Solvium hatte vor zwei Monaten darüber informiert, dass das Absicherungsspektrum für die „Protect"-Serien um zwei Kreditversicherer erweitert wurde. Mit den neuen Partnern werde das Neugeschäft abgesichert, sollte es nötig sein auch bereits geschlossene Angebote.
Solvium bietet privaten Anlegern Containerinvestments an. Das Unternehmen wird von den Geschäftsführern Rafael Saorin und Marc Schumann geleitet.