Das Leben ist ein Risiko

18.03.2021

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In fast jedem Lebensbereich können Versicherungen abgeschlossen werden. Sie begegnen uns ständig und können jederzeit eine wichtige Rolle spielen.

In Deutschland bestehen rund um die 92 Millionen Lebensversicherungen. Damit ist die Lebensversicherung die am meist verbreitete Versicherung in Deutschland. Ziel der Versicherung ist es, eine zusätzliche Altersabsicherung durch Vermögensaufbau zu schaffen und oftmals auch die Angehörigen im Todesfall finanziell abzusichern. Dafür zahlt der Versicherungsnehmer den Versicherungsbeitrag. Der Versicherer ist durch die Beträge, die eingezahlt werden, verpflichtet, mit den Beiträgen einen Gewinn zu erwirtschaften, um somit den Garantiewert zu erhalten.

Neben der Lebensversicherung zählen vor Allem die Kranken- und Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Die private Krankenversicherung zahlt je nach Umfang des Versicherungsschutzes die ärztliche Heilbehandlung, Hilfsmittel sowie Krankengeld. Abhängig von den jeweiligen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen werden Gegenstand und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt, die von Vertrag zu Vertrag völlig unterschiedlich ausgestaltet sein können. Ein Blick in die Bedingungen ist auch der erste wichtige Schritt um den Versicherungsschutz ordnungsgemäß prüfen zu können. Übliche Leistungen des Versicherers ergeben sich bereits aus § 192 I VVG in Verbindung mit den Musterbedingungen der Krankheitskosten - und Krankheitstagegeldversicherung (MB/KK). Der Versicherungsfall ist gemäß § 1 II MK/KK „die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht“. „Heilbehandlung“ hat der Bundesgerichtshof folgendermaßen definiert: „Als Heilbehandlung ist jegliche ärztliche Tätigkeit anzusehen, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf die Heilung, Besserung oder auch Linderung der Krankheit abzielt.“ Ob die Definition auf den jeweiligen Einzelfall zutrifft, hängt von der objektiven Einschätzung eines Dritten ab. Damit die Objektivität gewahrt wird, wird oft auf einen externen Gutachter zurückgegriffen.

Vielfach übernimmt der Versicherer aber nicht die volle Höhe der Heilbehandlungskosten. Insofern muss ausführlich geprüft werden, ob die Teilzahlung berechtigt ist oder nicht doch ein weiterer Anspruch auf die volle Erstattung besteht.

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