Corona-Schließung: Gastwirt gewinnt gegen Versicherung
01.10.2020
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Es könnte ein Urteil mit Signalwirkung sein: Die Versicherungskammer Bayern muss einen Münchner Gastwirt 1,014 Mio. Euro wegen der coronabedingten Betriebsschließung zahlen.
Am 4. März war die Welt noch in Ordnung: Obwohl es bereits erste Fälle in Deutschland gab und die verheerenden Bilder aus China und Italien um die Welt gingen, dachte an diesem Tag wohl noch kaum jemand ernsthaft daran, dass in Deutschland jemals das öffentliche Leben derart heruntergefahren würde, wie es keine drei Wochen später geschah. Nicht ganz überraschend kam die Entwicklung offenbar für Christian Vogler: So schloss der Wirt des Münchner Augustinerkellers an diesem Tag bei der Versicherungskammer Bayern eine Betriebsschließungspolice ab, um sich gegen eine mögliche Zwangsschließung wegen der Pandemie abzusichern. Als diese Befürchtung keine drei Wochen später Realität wurde, wollte Vogler Geld aus der Police erhalten. Jedoch verweigerte die Versicherung die Zahlung mit der Begründung, dass in den Versicherungsbedingungen zwar behördlich angeordnete Schließungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes gedeckt seien, der Covid-19-Erreger dabei jedoch nicht genannt sei.
Wegen der verweigerten Zahlung zog Vogler vor Gericht und bekam nun vom Landgericht München I Recht. Die Kammer begründete ihr Urteil damit, dass die Vertragsbedingungen intransparent und damit unwirksam seien. So können man von einem Versicherungsnehmer nicht erwarten, dass ihm das Infektionsschutzgesetz geläufig sei. Deshalb bekam Vogler nun 1,014 Mio. Euro zugesprochen. Bei der Höhe der Entschädigung wurde weder das Kurarbeitergeld noch Corona-Liquditätshilfen angerechnet, denn diese sind laut Gericht keine Schadensersatzleistungen.
Da die Versicherungskammer Bayern die Möglichkeit einer Berufung prüft, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (ahu)