Bundestag beschließt mehr Förderung für Solarstrom
18.07.2022
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Photovoltaikanlagen sorgen für mehr Unabhängigkeit von steigenden Energiekosten, durch einen neuen Beschluss des Bundestags werden sie nun auch wirtschaftlich wieder attraktiver.
Das Solar Cluster Baden-Württemberg e.V. begrüßt den neuen Beschluss des Bundestags. Anfang Juli hatte dieser eine zukünftig höhere Einspeisevergütung festgelegt. Damit sind Gewinne von 6 % p.a. selbst bei vorsichtiger Kalkulation möglich. Je höher der Anteil des selbst verbrauchten Stroms ist, desto höher fällt auch der Gesamtgewinn aus. Neu ist außerdem eine noch höhere Vergütung für reine Volleinspeiseanlagen. Zudem ist der Abbau von bürokratischen Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sowie steuerliche Vereinfachungen, vorgesehen. Laut Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters, sollten Interessenten jetzt zuschlagen. Abwarten lohne sich nicht, da der Zustand noch einige Jahre weiter bestehen werde, allerdings sei mit längeren Lieferzeiten zu rechnen.
Einspeisung und Eigenverbrauch attraktiver
Photovoltaikanlagen erhalten 20 Jahre lang eine gleich bleibende Vergütung für eingespeisten Solarstrom. Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung ist nun von 6,24 Cent auf 8,6 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom gestiegen – ein Plus von 37 %. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt installierter Leistung erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil statt 6,06 Cent pro Kilowattstunde jetzt 7,5 Cent. Damit erhöhen sich die Einnahmen der Anlage merklich. Zudem ist die monatliche Verringerung der Vergütung für Neuanlagen, die sogenannte Degression, bis 2024 ausgesetzt. Nach 2024 erfolgt diese nur noch halbjährlich mit 1 %. „Lieferengpässen und Handwerkermangel wird so Rechnung getragen“, erklärt Pöter. „Aktuell dauert es von der Bestellung bis zur Lieferung mehr als ein halbes Jahr. Hauseigentümer können nun damit planen, dass die Vergütung bei Lieferung der Anlage immer noch gleich hoch ist.“
Durch geringere Stromkosten kommen neben der Einspeisevergütung weitere Einnahmen hinzu. Je nach Anlagengröße kann der Solarstrom vom Dach ohne weitere Maßnahmen wie etwa die Zeitsteuerung von Elektrogeräten 25 % des Strombedarfs im Haushalt decken. Und dieser Eigenverbrauch ist äußerst lukrativ. Wer einen Teil des günstigen Solarstroms selbst verbraucht, spart den Kauf von teurem Strom aus dem Netz. Die Kosteneinsparung ist von rund 16 Cent netto pro Kilowattstunde im vergangenen Jahr auf rund 19 Cent gestiegen.
Anlagekosten aber auch Strompreise sind gestiegen
Die Gründe: Zwar sind die Anlagen in den vergangenen Monaten teurer geworden, jedoch hat sich auch die Rendite beim Eigenverbrauch aufgrund der gestiegenen Stromkosten erhöht. Kleine Photovoltaikanlagen mit zehn Kilowatt installierter Leistung kosten aktuell im Schnitt rund 1.400 Euro netto pro Kilowatt. Eine Kilowattstunde Solarstrom kostet demnach rund 12 Cent, die Kilowattstunde vom Stromversorger dagegen rund 31 Cent netto. Anfang vergangenen Jahres lagen die Werte noch bei 10 Cent Erzeugungskosten und 26 Cent Strompreis. Mit Solarstrom vom Dach versorgt man sich jetzt also immer profitabler. Der Eigenverbrauch ist der Renditetreiber bei einer Photovoltaikanlage. Steigen künftig die Strompreise weiter, wird der Eigenverbrauch zudem immer lukrativer. Deshalb sollten Eigentümer möglichst viel Solarstrom selbst nutzen.
Mit größeren Anlagen für die Zukunft gerüstet
Bedacht werden sollte: Je mehr Kilowatt man auf das Dach packt, desto günstiger wird der Einkauf pro Kilowatt installierter Leitung. Anlagen mit deutlich über zehn Kilowatt installierter Leistung sind bereits für 1.200 Euro pro Kilowatt zu haben. Die Solarstromkosten sinken daher auf rund zehn, elf Cent pro Kilowattstunde. „Wer ein geeignetes Dach hat, sollte sich daher ruhig für eine größere Anlage entscheiden. Zwar ist sie etwas weniger profitabel, da auch die verbesserte Einspeisevergütung nicht ganz kostendeckend ist“, meint Pöter.
„Hier sollten Hauseigentümer aber an die Zukunft denken und berücksichtigen, dass sie künftig verstärkt Wärmepumpen und Elektroautos nutzen werden. Das wiederum erhöht die äußerst profitable Selbstnutzung des Solarstroms und deckt einen größeren Teil des Strombedarfs im Haus ab. Dies ist auch die kostengünstigste Art, sich von Strompreiserhöhungen unabhängig zu machen.“ Wichtig ist daher, die Kapazität des Daches für die Solarmodule auszuschöpfen, diese machen inzwischen auch nur noch 40 % der Kosten einer Solaranlage aus.
Weitere Neuerung: Volleinspeisung besser gefördert, Anlagenmix möglich
Wer sich dafür entscheidet, den gesamten Strom einzuspeisen, wird besonders gut gefördert – spart dann aber keinen Cent bei der Stromrechnung. Künftig gibt es also zwei Betreibermodelle mit einem jeweils unterschiedlichen Vergütungssatz, für Volleinspeisung und teilweisen Eigenverbrauch. Die Volleinspeisung rechnet sich vor allem, wenn man nur einen sehr geringen Stromverbrauch hat und daher nur ein kleiner Teil des erzeugten Stroms selbst genutzt werden kann, sowie bei großen Anlagen. Dieses Modell soll daher auch zu größeren Anlagen und zu einer besseren Dachausnutzung führen. Bei der Volleinspeisung steigt die Vergütung für Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 Cent pro eingespeister Kilowattstunde auf 13,4 Cent – ein Anstieg auf gut das Doppelte. Bei Anlagen bis 40 Kilowatt sind es noch 11,3 Cent pro Kilowattstunde für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil. Auch ohne den lukrativen Eigenverbrauch ergibt die Volleinspeisung Gewinn, da die Erzeugungskosten bei lediglich zehn bis zwölf Cent pro Kilowattstunde liegen.
Durch ein neues Flexi-Modell können Eigentümer jetzt vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder teilweise selbst nutzen wollen. Die neue Fassung erlaubt darüber hinaus, dass auf einem Haus zwei Anlagentypen angemeldet werden können, eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. So können Eigentümer zum Beispiel eine 5-Kilowatt-Anlage für den Eigenverbrauch und Teileinspeisung anmelden und zusätzlich noch eine 10-Kilowatt-Volleinspeiseranlage, die dann später auch in eine Eigenverbrauchsanlage umgewandelt werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gesonderte Messeinrichtung für beide Anlagen, was das Ganze etwas teurer macht.
Steuerliche Vereinfachung
Viele Immobilienbesitzer wurden bislang durch bürokratische Hindernisse vom Kauf einer Photovoltaikanlage abgehalten. Nun können auch Eigentümer von Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung selbst entscheiden, ob sie die Einkünfte aus der Solarstromproduktion in ihrer Einkommensteuererklärung angeben oder nicht. Bislang lag die Grenze bei zehn Kilowatt. Stellt man den Antrag auf Steuerbefreiung, geht das Finanzamt davon aus, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und es sich bei der Solarstromerzeugung um eine „Liebhaberei“ handelt. Die Gewinne müssen dann nicht versteuert werden. Eine weitere Änderung ist der einfachere Netzanschluss: Für Anlagen bis 30 Kilowatt installierte Leistung muss der Netzbetreiber nicht mehr anwesend sein, es reichen Elektrofachleute. (lb)