Assekuranz erwischt mehr Betrüger
02.08.2016
Versicherungsbetrug mit Fahrrädern - da muss ein Schloß ran © bogdanvija - Fotolia.com
Fahrradfahren ist nicht nur in den Sommerferien schön. Ärgerlich wenn da real ein Rad gestohlen wird. Noch ärgerlicher ist Versicherungsbetrug. Diese Betrüger verteuern die Prämie die alle zahlen.
2016-08-03 (fw/db) Ein real geklautes Fahrrad ist für die allermeisten ehrlichen Deutschen schlicht ein großes Ärgernis. Für einige wenige Betrüger ist es allerdings auch eine Masche, um Geld von ihrer Versicherung zu ergaunern. Drei gängige Betrugsversuche, die Versicherungsbetrüger oft und gerne riskieren, beschreibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Es gibt viele Dinge, die den Sachbearbeiter und Ermittler einer Versicherung stutzig werden lassen: Zum Beispiel wenn bei teuren Fahrrädern konkrete Angaben zu Bauart, Fahrradtyp oder Kaufdatum fehlen. Erhärtet sich der Verdacht, wird häufig ein Sachverständiger oder Ermittler eingeschaltet. Die Erfahrung zeigt, dass in etwa zwei Drittel (65 Prozent) der dann begutachteten Fälle tatsächlich etwas nicht stimmt. Fragt der Versicherer dann nach den Umständen des Diebstahls oder nach dem genauen Fahrradtyp, der angeblich gestohlen wurde, verwickeln sich die Versicherungsnehmer oft in Widersprüche.
Betrugsvariante 1: Der Schaden selbst wird fingiert
Manchmal sind es Kleinigkeiten, die den Verdacht auf einen versuchten Versicherungsbetrug erhärten: So gab ein Geschädigter an, ihm sei sein Fahrrad aus dem Keller gestohlen und durch das Kellerfenster abtransportiert worden. Diese Angaben konnten jedoch nicht stimmen, da das Kellerfenster viel zu klein für das Fahrrad war, es passte nicht durch die Öffnung.
Betrugsvariante 2: Die Umstände eines Schadens werden fingiert
Auch wenn das eigene Fahrrad von jemand anderem beschädigt wurde, also ein Fall für dessen Haftpflichtversicherung ist, sind die Angaben nicht immer plausibel. Beispiel: Der angegebene Totalschaden kann nicht durch einen leichten Zusammenstoß mit einem anderen Fahrradfahrer entstanden sein. Das Schadenbild passt nicht zum beschriebenen Unfallhergang.
Betrugsvariante 3: Der Wert des Fahrrades wird fingiert
Auch eingereichte Kaufquittungen und Belege halten nicht immer, was sie versprechen – ein Fahrrad für wenige hundert Euro hat dann laut Kaufbeleg schnell über tausend Euro gekostet. Der Trick: Auf dem handschriftlichen Kaufbeleg des Fahrradhändlers wird eine Zahl vor der ursprünglichen Kaufsumme ergänzt – aus 300 Euro wird so ein Preis von 1.300 Euro. Durch einen Abgleich des Fahrradtyps mit dem Originalkaufpreis lässt sich dieser Trick schnell erkennen. Rund 100 Millionen Euro leisten Hausratversicherer jährlich für gestohlene gemeldete Fahrräder. Fazit: Betrüger sind Betrüger. Da die Versicherungsbetrüger die Kollektive in der Haftpflicht-, Hausrat- und Kraftfahrtversicherung erheblich schädigen, gehören alle aufgeklärten Fälle ohne Ausnahme zur zuständigen Staatsanwaltschaft. Bei Schwarzfahrern („Erschlichene Leistung“) oder bei Ladendieben wird das mit aller Härte gemacht, warum nicht in der Assekuranz?