Aktuare können nicht zaubern – aber rechnen

29.06.2016

Die Mathematik kann zwar nicht zaubern - Aktuare denken aber positiv © Vasily Merkushev - Fotolia.com

Die Mathematiker der Versicherungswirtschaft sprechen sich für Garantiezinsen aus. Die Deutsche Aktuarvereinigung plädiert aber für ein neues zweistufiges Zinsmodell für den Höchstrechnungszins.

2016-06-30 (fw/db) Neue Garantiemodelle müssen der anhaltenden Niedrigzinsphase Rechnung tragen, fordert die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) heute im Pressegespräch in Köln . Es gelte folglich die heutigen Garantiemodelle für die Zukunft zu überdenken und flexibler auszugestalten, während gleichzeitig die gegenüber den Versicherten bereits abgegebenen Garantieversprechen nachhaltig zu sichern sind. „Wir brauchen einen echten Paradigmenwechsel: Während sich in der Vergangenheit die Kapitalanlagen stets an den Garantiezusagen orientiert haben, müssen sich diese Garantien fortan den Möglichkeiten des Kapitalmarktes anpassen. Wir wissen heute, dass die Garantien der 1990er-Jahre nicht zu hoch, aber zu lang waren", so Dr. Wilhelm Schneemeier, DAV-Vorstandsvorsitzender. Die DAV empfiehlt seit geraumer Zeit ein neues zweistufiges Höchstrechnungszinsmodell ein, das sich in den ersten 15 Vertragsjahren an den realistisch erzielbaren Kapitalmarkterträgen orientiert und im langfristigen Bereich eher konservativ ausgelegt ist. Dadurch würden am langen Ende der Verträge zu hohe Rentenversprechen verhindert, die nicht vom Kapitalmarkt abgesichert werden könnten. Zugleich partizipierten die Kunden zu Vertragsbeginn stärker an den Gewinnen des Kapitalmarkts. „Dieser Ansatz schafft Transparenz und damit Vertrauen beim Verbraucher", zeigte sich Dr. Schneemeier überzeugt. Jedoch könnten Unternehmen und Aktuare nicht allein die private Altersvorsorge zukunftssicher machen, auch die Politik müsse mit entsprechend verbesserten Rahmenbedingungen die deutschen Alterssicherungssysteme stabilisieren. In diesem Zusammenhang begrüßte die DAV noch einmal die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums den Höchstrechnungszins für klassische Lebensversicherungen auch 2017 zu erhalten. „Die Senkung auf 0,9 Prozent ist für Aktuare nachvollziehbar, jedoch wäre ein späterer Umsetzungspunkt wünschenswert gewesen, da dieser Zeitdruck alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellt", so Dr. Schneemeier. Abschließend unterstrich der DAV-Chef, dass die skizzierten Reformvorschläge ausschließlich das Neugeschäft und nicht die bestehenden rund 74 Millionen Altersvorsorgeverträge tangierten. Bei diesen bestünde ein umfassender Bestandsschutz für die Verbraucher.