Die Vorteile des gewerblichen Wohnens für den Anleger

07.07.2022

Foto: © immero

Die immero Real Estate Group hat mit YUMA Managed Apartments ein neuartiges und zukunftsträchtiges Konzept für Kapitalanleger entwickelt. Da es sich bei den YUMA Apartments um gewerbliche Immobilien handelt (Teileigentum), kommt der Anleger in den Genuss diverser Vorteile gegenüber konventionellem Wohneigentum. So können YUMA Apartments aktuell nicht mietreguliert werden. Gerade in Metropolregionen und Großstädten empfindet die Politik große Notwendigkeit, den konventionellen Wohnimmobilienmarkt immer stärker zu regulieren und zu begrenzen. So gilt z. B. in Leipzig seit Juni 2022 eine Mietpreisbremse. Das YUMA Leipzig hingegen ist hiervon nicht betroffen.

An der steuerlichen Einkommensart ändert sich nichts im Vergleich zu konventionellen Wohnungen. Ein steuerfreier Verkauf des Teileigentums ist wie üblich möglich. Da man bei YUMA immer Neubau oder Immobilen in Neubauqualität bekommt, befindet man sich mit seinem Investment immer auf dem aktuellen energetischen Stand. Somit ist nicht mit weiteren Energieauflagen zu rechnen, die die Rendite schmälern könnten. Dies ist leider bei älteren Bestandswohnungen nicht der Fall. Hier ist von kostspieligem energetischen Sanierungsaufwand auszugehen, der sicherlich auch von staatlicher Seite verfügt werden wird. Damit einhergehend ist eine Deckelung der Umlagefähigkeit von Nebenkosten zu erwarten, die es bei YUMA nicht geben wird.

Bei Neubauwohnungen hat man dieses Problem zwar nicht so ausgeprägt, jedoch haben Neubauwohnungen oft eine schlechtere Rendite als YUMA Apartments. Die immero Gruppe erzielt mit dem gewerblichen YUMA Konzept einige Renditevorteile, die an die Käufer weitergegeben werden. Da es sich bei YUMA um Neubau handelt, hat der Anleger mittelfristig nicht mit höheren Investitionen in sein Teileigentum zu rechnen. Sollte doch mal eine Investition nötig sein, ist diese immer um den geltenden Umsatzsteuersatz (aktuell 19 %) günstiger als eine Instandhaltungsinvestition in konventionelles Wohneigentum. Bei YUMA bekommt der Eigentümer nämlich die Umsatzsteuer zurückerstattet. Die Gewerblichkeit der YUMA Immobilien und die damit einhergehende Umsatzsteuerpflicht bedeutet übrigens beim Kauf der Immobilie keine zusätzliche Liquiditätsbelastung für den Anleger. Durch das sogenannte Reverse- Charge-Verfahren (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG) wird der Zahlungsweg abgekürzt. Im Gegensatz zu anderen gewerblichen Immobilien wie etwa Hotels, sind YUMA Apartments nicht von einer pandemiebedingten Schließung betroffen. Es handelt sich eben nicht um ein Hotel, sondern um ein Apartmenthaus. Aufgrund des digitalen Managements der YUMA Häuser ist ein Höchstmaß an Hygiene und kontaktloser Interaktion gewährleistet. Im aktuellen Umfeld hoher Inflation bieten YUMA Apartments aufgrund des indexierten Pachtvertrags einen hervorragenden Inflationsschutz. Durch die Lage im Zentrum von Großstädten entsteht zusätzliche Wertsteigerung. Im Umfeld steigender Zinsen führt dies dazu, dass Anleger bei YUMA immer noch hervorragend aufgestellt sind.

Aufgrund der höheren Rendite als bei Wohnimmobilien vergleichbaren Standards (YUMA Leipzig = 3,41 % Rendite pro Jahr) sind bei YUMA trotz steigender Zinsen Eigenkapitalrenditen nach Steuern von bis zu 10 % pro Jahr möglich (bei Verkauf nach zehn Jahren).

Außerdem dürfen sich YUMA-Käufer über folgendes freuen: Bonitätsstarker Pächter mit zukunftsträchtigem Konzept, YUMA als alleiniger Ansprechpartner – Service aus einer Hand, keine aufwändige Betriebskostenabrechnung, Entfall der kostspieligen Sondereigentumsverwaltung, Rundum-Sorglos-Paket, langfristiger Pachtvertrag mit bonitätsstarkem Pächter.

Hinweis:

Der obige Text stellt keine Beratung im steuerlichen Sinne dar. Es wird daher gegebenenfalls eine genaue Prüfung der Situation des Käufers durch Angehörige der steuerberatenden Berufe empfohlen.

Dr. Carsten Schäfer
Gründer und CEO

Weitere Infos finden Sie hier: www.yuma-immobilien.de