Politik will klare Regeln für die Honorarberatung

07.02.2013

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Ein schöner Spruch heißt: Alles neu macht der Mai. So lange will allerdings die SPD-Bundestagsfraktion mit einer genauen Bestimmung der Honorarberatung bei Finanzprodukten nicht warten. Noch vor Beginn der diesjährigen Sitzungsperiode legte die Fraktion einen Zwölf-Punkte-Katalog vor, der das sozialdemokratische Konzept eines flächendeckenden Aufbaus der Honorarberatung erklärt.

(fw/ck) Gleich drei Argumente werden für den Nutzen dieses Katalogs angeführt. Mit der Schaffung einer Honorarberatung würde erstens dem Missverhältnis, das zurzeit noch zwischen unabhängigen Beratungsleistungen und provisionsgebundenen Anbietern herrscht entgegen gewirkt. Des Weiteren existiere kein geregeltes Berufsbild und drittens kann so dem Verbraucher nah gebracht werden, dass auch die Provisionsberatung mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Um das Berufsbild neu zu definieren, soll nach den Vorstellungen der SPD künftig ein Honorarberater nur derjenige sein können, der im Zusammenhang mit der Beratung keine Zuwendungen von Dritten erhält. Mischmodelle sollen untersagt werden, so dass ein Honorarberater nicht auch als provisionsvergüteter Vermittler/Makler auftreten kann. Neben einem formalisierten Sachkundenachweis soll der Honorarberater an laufenden Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen müssen. Auch müsse sichergestellt werden, dass er persönlich zuverlässig sei und über eine Berufshaftpflicht-Versicherung verfüge. Vollständige Transparenz soll geschaffen werden, indem die Produktgeber ihrer Produkte auch mit Nettotarifen ausweisen. Der Antrag fordert, dass die Vergütung des Honorarberaters auf Stundenbasis zu regeln ist. Der Honorarberater soll die entstehenden Kosten vor der Kundenberatung darlegen. Ob weitere Regelungen für eine Gebührenordnung notwendig werden, soll nach drei Jahren überprüft werden.

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