PKV vs. GKV

07.02.2013

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Menschen gegen das Risiko „Krankheit“ zu versichern, dieses Ziel verfolgen in Deutschland zwei Organisationen, das sind die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung. Im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) haben sich nun Wissenschaftler mit der Frage auseinandergesetzt, ob und inwieweit eine privatrechtliche Organisation der gesetzlichen Krankenkassen einen Beitrag für mehr Wettbewerb, Effizienz der Versorgung und Wahlfreiheit der Bürger zu leisten vermag.

(fw/ck) Die Wissenschaftler Professor Dr. Eberhard Wille, Professor Dr. J.-Matthias Graf von der Schulenburg und Professor Dr. Gregor Thüsing kamen zu dem Ergebnis, das selbst unter Beibehaltung des bestehenden Leistungsspektrums und der heutigen Finanzierungssystematik es möglich ist, den Wettbewerb zwischen den Anbietern zu stärken, die Solidarität in der GKV zu wahren und den Bürgern mehr Wahlfreiheit einzuräumen. In der Pressemitteilung stellt die TK fest, dass man das vorgelegte Reformkonzept nicht als Blaupause für ein idealtypisches Krankenversicherungssystem verstanden haben will. Viel mehr sein es die ersten pragmatischen Schritte in Richtung eines einheitlichen Krankenversicherungsmarktes. Zudem unterstricht die TK, dass der Möglichkeiten der Variantengestaltung mannigfaltig sein.

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