Pflege nach Schweizer Art

10.01.2017

Ein Schweizer Versicherer hat seinen Schutzbrief für Pflege verbessert. © ferkelraggae - Fotolia.com

Die gesetzliche Pflegeversicherung kann nach Aussage von Experten nur eine Grundleistung im Pflegefall leisten. Die Lücken in den Aufwendungen für den Pflegefall sind privat versicherbar.

Pünktlich zur Einführung des neuen Pflegebegriffs am 1. Januar 2017 durch den Gesetzgeber geht der Versicherer Swiss Life Deutschland mit dem neuen „Swiss Life Pflege- und Vermögensschutz” an den Start.

Die neue Versicherungslösung in Form einer Pflegerente bietet einen lebenslangen weltweiten Versicherungsschutz in allen Pflegegraden und bei Demenz. Die Versicherungslösung punktet vor allem durch die Freiheit, Teile des angesparten Vermögens entnehmen zu können, sowie eine Todesfallleistung, um das Vermögen an Hinterbliebene zu vererben. Umfangreiche Assistance-Leistungen in Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst und eine große Flexibilität, was die individuelle Ausgestaltung betrifft, runden das neue Produkt ab.

Risikomanager für frühzeitige private Vorsorge raten das Pflegerisiko abzusichern. Jeder sollte sich gegen das existenzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern, da nicht nur mit steigendem Alter das Risiko zur Gewissheit wird, sondern auch durch Erkrankungen und Unfälle für junge Menschen Pflegerisiken entstehen. Die gesetzlichen Leistungen werden auch in Zukunft als eine Teilkasko nicht ausreichen, um die Kosten bei Pflegebedürftigkeit zu decken, trotz vieler positiver Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Bisher haben aber nur rund vier Prozent aller Deutschen für den Pflegefall vorgesorgt.

„Mit dem Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz schließen die Menschen ihre Versorgungslücke im Pflegefall – damit sie unabhängig bleiben und sich ein selbstbestimmtes Leben bewahren können“, sagt Amar Banerjee, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der Versicherungsproduktion von Swiss Life Deutschland.

Die Leistungsbausteine wurden ausgebaut

Die neue Pflegerente von Swiss Life bietet den perfekten Mix aus Sicherheit und Flexibilität, um die individuellen Bedürfnisse der Kunden abzudecken.

  • Die Versicherten können zwischen Sofortschutz und einem Aufbauplan wählen.
  • Die Absicherungshöhe der Pflegerente kann für die Pflegegrade 2 bis 4 individuell festgelegt werden.
  • Feststellung des Pflegegrades: Neben den Kriterien des Sozialgesetzbuches (SGB) prüft Swiss Life auch nach dem ADL-Punktesystem (Activities of daily living). „Dem Swiss Life Fairness-Gedanken folgend, legen wir den höchsten festgestellten Pflegegrad für die Rentenzahlungen zugrunde. Somit erhalten unsere Kunden immer die bestmögliche Leistung“, betont Banerjee.
  • Die Swiss Life Pflegerente schließt auch Leistungen bei Demenz ein. Dabei wird nicht nur nach SGB geprüft, sondern anhand der sogenannten Reisberg-Skala und weiteren ärztlichen Untersuchungen.
  • Ebenfalls optional verfügbar ist die Prämienfreistellung bei Berufsunfähigkeit (Sofortschutz).
  • Versicherte können bei Vertragsabschluss vereinbaren, im Pflegefall eine Soforthilfe in Höhe von sechs Monatsrenten gemäß Pflegegrad 5 zu erhalten.

Pflegetarif leistet auch an Angehörige

Ein wesentliches Highlight der Swiss Life Pflegerente ist der Vermögensschutz. Damit können Versicherte jederzeit auf Teile ihres angesparten Vermögens zugreifen, solange noch keine Pflegebedürftigkeit besteht. Zudem können die Versicherten festlegen, dass ihre Hinterbliebenen im Todesfall – ohne zwischenzeitlichen Eintritt der Pflegebedürftigkeit – zwischen 65 und 80 Prozent der eingezahlten Beiträge plus der erwirtschafteten Überschüsse ausbezahlt bekommen. Und sollten bereits Pflegeleistungen in Anspruch genommen worden sein, profitieren die Hinterbliebenen im Todesfall vom vorhandenen Restguthaben, sofern die entsprechende Option gewählt wurde.

Kooperation mit Malteser Hilfsdienst als Mehrwert

Eine weitere Besonderheit des neuen Tarifs sind die umfangreichen Assistance-Leistungen, die Swiss Life gemeinsam mit dem Malteser Hilfsdienst anbietet. Dazu zählen beispielsweise eine Pflegeplatzgarantie, Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung oder auch die Vermittlung von hauswirtschaftlichen Diensten.

„Mit Abschluss einer Swiss Life Pflegerente können unsere Kunden und auch ihre Angehörigen die vielfältigen Assistance-Leistungen der Malteser in Anspruch nehmen. Damit bieten wir einen zusätzlichen Nutzen für unsere Kunden“, so Banerjee.

Breite Zielgruppe für attraktive Lösungen

Die Pflegerente von Swiss Life kann bereits mit 18 Jahren abgeschlossen werden. Der späteste Abschluss ist je nach Produktvariante mit 70 bzw. 75 Jahren noch möglich.

„Wer schon in jüngeren Jahren eine Pflegerente abschließt, profitiert von besonders niedrigen Versicherungsprämien“, sagt Banerjee.

In einem Beispiel dargestellt: Ein 30-jähriger Mann zahlt für eine monatliche Pflegerente von Swiss Life in Höhe von 1.000 Euro eine Prämie von 42 Euro. Mit 40 Jahren liegt diese Prämie planbar bei 57 Euro. (db)