PEH Wertpapier AG leitet juristische Schritte gegen Investorengruppe ein

07.02.2013

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Die PEH Wertpapier AG hat eine formale Verdachtsanzeige wegen möglicher Verstöße nach §§ 21 (Meldepflichten), 22 (Zurechnung von Stimmrechten), 27a WpHG (Mitteilungspflichten für wesentliche Beteiligungen) und § 2c KWG (Pflichten für Inhaber bedeutender Beteiligungen) gegen eine Gruppe von Investoren erstattet.

(fw/ah) Zu dieser Gruppe von Investoren zählen nach Angaben von PEH u.a. die Herren Swen Lorenz, Stefan Gomoll, Joachim Knoesel und Stefan Mayerhofer.

Es besteht der begründete Verdacht, dass die Mitglieder der Investorengruppe sich in ihrem Verhalten abgestimmt haben und damit ein gemeinschaftliches Handeln (Acting in Concert) vorliegt. Darüber hinaus hegt die PEH den Verdacht, dass einzelne Beteiligte auch versucht haben, Einfluss auf den Börsenkurs der PEH zu nehmen (Marktmanipulation nach § 20a WpHG). Wegen des Verdachts des Zusammenwirkens mit der Investorengruppe und des Verdachts der unbefugten Weitergabe von Interna hat die PEH den noch laufenden Dienstvertrag des ehemaligen Vorstands Stefan Mayerhofer außerordentlich und fristlos gekündigt. Darüber hinaus hat die PEH Strafanzeige wegen des Verdachts der Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegen Herrn Mayerhofer erstattet. Die PEH prüft derzeit etwaige Schadenersatzansprüche.

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