Ombudsstelle: Anstieg im Beschwerdeaufkommen

07.02.2013

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Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds, Berlin, konnte im vergangenen Jahr 50 Prozent mehr Anfragen verzeichnen. Insgesamt gingen 134 Beschwerden ein. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für das Jahr 2010 hervor.

(fw/kb) Überwiegend richteten sich die Beschwerden gegen Immobilienfonds (34 Prozent der Anfragen) und Private Equity Fonds, Medien- und Schiffsfonds (je etwa 20 Prozent).

Die Beschwerden betrafen bei 30 Prozent der Fälle etwaige Prospektfehler, Kündigungen und Widerrufe der Beteiligung (16 Prozent). Ziel der Beschwerden war in rund 34 Prozent die Leistung von Schadensersatz. Die Rückabwicklung des Vertrages wurde fast ebenso häufig gefordert (27 Prozent).

Im vergangenen Jahr wurden vier Einigungen erzielt und zehn Schlichtungssprüche erlassen. Die Ombudsstelle rechnet mit einem weiteren Anstieg an Beschwerdeeingängen, Einigungen und Verfahrensabschlüssen für das Jahr 2011.

Der vollständige Tätigkeitsbericht 2010 kann unter www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de/presse/pressemitteilungen.html heruntergeladen werden.

Die Ombudsstelle versteht sich als eine unabhängige Instanz zur außergerichtlichen Schlichtung von individuellen Streitfällen zwischen Anlegern und Initiatoren, Treuhändern, Vertrieben und Vermittlern geschlossener Fonds. Ihre Einrichtung im März 2008 geht auf eine Initiative des Berliner VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. und seiner Mitgliedsunternehmen zurück.