nordias: Haftung von ehrenamtlichen Vereinsorganen erfordert „passgenauen Versicherungsschutz“

07.02.2013

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Die Haftung von ehrenamtlichen Vereinsorganen erfordert in Folge der gesetzlichen Änderungen im Herbst 2009 einen „passgenauen Versicherungsschutz“, so die nordias GmbH aus Kiel in einer Presseerklärung.

(fw/kb) Hintergrund: der Gesetzgeber hat eine Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Vereinsvorstände verabschiedet. Diese ist nun im neuen § 31a BGB verankert und betrifft Vorstände, die gänzlich ehrenamtlich tätig sind oder deren jährliche Vergütung einen Betrag von 500 Euro nicht übersteigt. Die Haftungsbeschränkung hat zum Inhalt, dass ehrenamtliche Vorstände im Innenverhältnis nur noch wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften sollen. Werden sie im Außenverhältnis von einem Dritten in Anspruch genommen, können die Vorstände von ihren Vereinen Haftungsfreistellung verlangen - außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Doch das Problem, das der ehrenamtliche Vorstand los ist, kommt nun unter Umständen beim Verein an.

"Hier kann die allgemeine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine helfen", sagt nordias-Experte Christian Legien. "Diese bietet nicht nur den Organen, Mitarbeitern und dem Verein selbst Schutz bei Drittschäden. Auch wird, meist mehr oder weniger pauschal, dem Verein Versicherungsschutz für Eigenschäden geboten, die durch die Organe und Mitarbeiter verursacht wurden, anders als bei der D&O-Versicherung aber eben nicht nur unter der Voraussetzung, dass die versicherten Personen für den Vermögensschaden haftpflichtig gemacht werden können. Ausschlussgrund ist hier in der Regel die wissentliche Pflichtverletzung, die bis auf wenige Ausnahmen keine Überschneidungen mit der leichteren Fahrlässigkeit aufweist", so Legien weiter.

Daneben wird eine D&O-Versicherung für ehrenamtliche Vorstände laut nordias nicht überflüssig, jedenfalls dann nicht, wenn in den Bedingungen ein Ausschluss nur noch für den direkten Vorsatz vorgesehen ist. Dann kann für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des bedingten Vorsatzes die entsprechende D&O greifen.

Die nordias betreut nach eigenen Angaben mit über 30 Mitarbeitern etwa 42.000 Versicherungsverträge im gesamten Bundesgebiet aus den Bereichen Sach-, Haftpflicht-, Gewerbe- und Personenversicherung.

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