Niederlage für Jagdfeld

08.03.2019

Anno August Jagdfeld / Foto: © Pressebild

Die Familie Jagdfeld hat auch die Revision im Rechtsstreit um das Quartier 206 in Berlin verloren. Jetzt bleibt nur noch der Gang vor den BGH.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Klage der Familie Jagdfeld zum Quartier 2016 in Berlin zurückgewiesen. Das berichtet der Branchendienst Thomas Daily. Damit folgt das OLG dem vorinstanzlichen Urteil des Landgerichts Frankfurt. Da keine Revision zugelassen ist, bleibt den Klägern nur die Möglichkeit, eine Nicht –Zulassungsbeschwerde einzureichen und den Fall damit vor den Bundesgerichtshof zu bringen.

In dem Rechtsstreit, der schon mehrere Jahre läuft, geht es um die Büro- und Shoppingcenterimmobilie an der Friedrichstraße, die seit 2011 unter Zwangsverwaltung steht. Jagdfeld wirft dem Servicer des CBMS „Titan Europe 2006-5“ vor, die Finanzierung unrechtmäßig gekündigt zu haben und verlangt deshalb Schadenersatz in Höhe von 655 Mio. Euro.  Die Summe liegt damit um das 4,7-Fache über der Bewertung der Immobilie. Seit vergangenem Jahr kämpft Jagdfeld gegen eine Zwangsversteigerung des Quartiers. (ahu)