Neuerungen und Veränderungen bei der Kreditvergabe und den Investitionszuschüssen

30.03.2016

Dr. Ingrid Hengster / Foto: © KfW-Bank

Die KfW-Bank versucht seit Jahren immer wieder neue Anreize zu schaffen, um energieeffizient zu Sanieren.

(rm) Mit der zunehmenden Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in regelmäßigem mehrjährigen Turnus, die aktuelle Verordnung ist aus dem Jahr 2016, werden finanzielle Anreize notwendiger denn je sein, um Bauherren, Planer wie Investoren zu einem Einsehen und zum Umdenken zu zwingen. Die Energiefrage wird bei zukünftigen Investitionen nicht einfach vernachlässigbar sein.

  • KfW verbessert Förderbedingungen im Programm „Energieeffizient Sanieren“, was seit 1. Januar 2016 nochmals erweitert wurde
  • Neuerungen zum 1. April 2016 - Förderangebot im Programm „Energieeffizient Bauen“
  • Bundesregierung gibt Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz. Das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ wird erweitert

KfW verbessert Förderbedingungen im Programm „Energieeffizient Sanieren“, was seit 1. Januar 2016 nochmals erweitert wurde

Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, kann künftig auf eine bessere Förderung durch die KfW bauen. Der Höchstbetrag für Förderkredite im Programm „Energieeffizient Sanieren“ steigt von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit. Gleichzeitig erhöht die KfW die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5 Prozent des Darlehensbetrags (max. 27.500 Euro pro Wohneinheit). Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln finanzieren, können zukünftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 Euro z. B. für ihre Eigentumswohnung erhalten oder maximal 60.000 Euro für ihr Zweifamilienhaus.

Im Fokus seit 2016 steht erstmalig die Förderung von effizienten Kombinationslösungen. Für diese Maßnahmen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) 165 Mio. Euro für Zinsverbilligung und Zuschüsse aus seinem Energieeffizienz-Programm zur Verfügung. Die zusätzliche Förderung wird Bauherren zuteil, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen. Zugleich werden solche Kombinationslösungen erstmals auch gefördert.

Mit dem Einbau von Lüftungsanlagen (Lüftungspaket) in Kombination mit Sanierung der Gebäudehülle werden Bauschäden wie Schimmel verhindert und der Wohnkomfort gesteigert. Das Heizungspaket unterstützt den Einbau besonders effizienter Heizungen, wobei hier zugleich das Heizsystem in Gänze (Heizung und Wärmeverteilung) optimiert wird. Mit der Erweiterung der Paketlösungen wird ein fließender Übergang zwischen den bewährten Einzelmaßnahmen und den Standards des KfW-Effizienzhauses geschaffen. „Energieeffizient Sanieren“ dient somit der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel setzt darauf, mit diesem Programm sollen veraltete Heizungsanlagen im Keller gegen neue energieeffiziente Anlagen ausgetauscht werden.

Kreditnehmer erhalten für das jeweilige Maßnahmenpaket einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent, max. 6.250 Euro auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit. Bauherren, die aus eigenen Mitteln finanzieren, können zukünftig mit einem Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten von 50.000 Euro rechnen. Das sind max. 7.500 Euro, pro Wohneinheit.

Energieeffiziente Einzelmaßnahmen beim Sanieren werden mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent gefördert. Einzelmaßnahmen sind eine Alternative für Bauherren, für die sich eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus noch nicht rechnet oder die schrittweise sanieren wollen.

Zudem wurden bisherige Zuschüsse für alle KfW-Effizienzhaus-Standards von sofort an um 5 Prozentpunkte aufgestockt. Die Maximalbeträge können für das Erreichen des höchsten Standards KfW-Effizienzhaus 55 beantragt werden.

Siehe auch: Energieeffizient Sanieren Kredit

Siehe auch: Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss

Siehe auch: Energieeffizient Sanieren Baubegleitung

Neuerungen zum 1. April 2016 - Förderangebot im Programm „Energieeffizient Bauen“

Um den neuen gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2016 gerecht zu werden, stellt die KfW in ihrem Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ für Wohngebäude den Förderstandard Effizienzhaus 70 zum 31. März 2016 ein. Mit diesem Förderstandard wurde seit dessen Einführung in 2009 ca. 420.000 Wohneinheiten gefördert.

Zusätzlich zu den beiden weiterhin angebotenen Förderstandards KfW Effizienzhaus 55 und 40 führt die KfW ab dem 01. April 2016 einen neuen Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 Plus ein. Ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs soll mit dem neuen Standard unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert werden.

Für das KfW-Effizienzhaus 55 ein vereinfachtes Nachweisverfahren an, das „KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“. Bei diesem Effizienzhausstandard können die Sachverständigen aus standardisierten Maßnahmenpaketen für Gebäudehülle und Anlagetechnik wählen.

„Mit den neuen Förderstandards ab April 2016 wollen wir die besonders 25 energieeffizienten Neubauten stärker fördern und verbesserte Anreize für das Erreichen hoher energetischer Standards schaffen. Darüber wollen wir unsere Kunden und Partner sehr frühzeitig informieren, da in der Baubranche lange Planungs- und Vorlaufzeiten gelten“, sagt Dr. Ingrid Hengster.

Siehe auch: Energieeffizient Bauen

Siehe auch: Energieeffizient Bauen Konditionen

Bundesregierung gibt Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz. Das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ wird erweitert

Eigentümer und Mieter können ab sofort Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der KfW in Anspruch nehmen. Die Investitionen in die Barriere-Reduzierung sowie das Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“ werden erhöht. Wobei Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz frei kombinierbar sind.

Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden ab sofort im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ eigenständig gefördert: der Einbau oder die Nachrüstung den Einbruch hemmender Haus- oder Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern und Einbruch hemmende Rollläden. Das Bundesbauministerium stellt dafür von 2015 bis 2017 jährlich 10 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Zuschüsse betragen für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus einheitlich 10 Prozent. Bisher waren dies nur 8 Prozent. Für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ sind 12,5 Prozent vorgesehen, bisher waren nur 10 Prozent möglich. Die Mindestinvestitionskosten werden künftig von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.

Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis max. 1.500 Euro. Gefördert werden z. B. der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von Einbruch hemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern.

Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit dem altersgerechten Umbau verbindet und in beides investiert, kann einen Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von insgesamt mindestens 200 Euro bis max. 5.000 Euro beantragen. Gefördert wird der Abbau von Barrieren, z.B. Einbau einer bodengleichen Dusche, Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen oder schwellenlose Hauseingangs- und Wohnungstüren.