"Neue FinVermV ist Chance für Makler"

23.09.2019

Martin Eberhard, Vorstand für Marketing und Vertrieb bei der FondsKonzept AG / Foto: © FondsKonzept AG

In den vergangenen Jahren mussten sich die Vermittler immer wieder an neue Regelungen gewöhnen. Nun folgt die neue FinVermV. Für Martin Eberhard, Vorstand der FondsKonzept AG, bietet diese für die Makler die große Chance, ihr Geschäftsmodell zu modernisieren.

Am Freitag hat der Bundesrat die Gesetzesvorlage zur Änderung der FinVerV angenommen. Die eingereichte Gesetzesvorlage wurde ohne Änderungen angenommen, was auch bedeutet, dass das umstrittene Taping eingeführt wird. Zudem konnte sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz mit seinen Empfehlungen hinsichtlich der Verschärfung der Informationspflichten nicht durchsetzen. Somit erfüllen Vermittler weiterhin ihre Informationspflichten, wenn diese ihren Kunden die von den Emittenten erstellten Informationsblätter oder Anlageprospekte überreichen. Auch bezüglich der Zielmarktdefinition hätte es für die Vermittler deutlich schlimmer kommen können. So erlegt die neue FinVermV Vermittlern lediglich auf, den jeweiligen Zielmarkt eines Produkts möglichst zu berücksichtigen und dafür „alle zumutbaren Schritte“ zu unternehmen. Die neue FinVermV sieht zudem keine wesentlichen Eingriffe in die provisionsbasierte Vergütung vor. Die neue FinVermV wird explizit auch für Honorar-Finanzanlagenvermittler mit 34h-Lizenz gelten. Mit der Neuregelung werden die bisherigen Erlaubnistatbestände der Paragrafen 34f und 34h GewO abgeschafft, womit für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater nun ein gemeinsamer Erlaubnistatbestand geschaffen wird, die die künftig zusammengefasst als „Finanzanlagendienstleister“ bezeichnet werden.

„FinVermV bietet große Chance“

Martin Eberhard, Vorstand Vertrieb und Marketing der FondsKonzept AG, kann der neuen FinVermV insgesamt viel Gutes abgewinnen. So sei diese für 34f und 34h-Vermittler eine Chance, die Digitalisierung ihrer Geschäftsmodelle voranzutreiben. Darüber hinaus könne die neue FinVermV bei richtiger Anwendung den Markenkern der unabhängigen Beratung herausstellen. Ein Beispiel hierfür sei die Regelung zu Interessenskonflikten bei Vergütungen, die unbedingt vermieden und im Zweifelsfall offengelegt werden müssten. „Unabhängigkeit in der Beratung ist ein zentrales Qualitätsmerkmal von Finanzmak­lern und kann mit der FinVermV gegenüber den Kunden offensiv ausgespielt werden“, so Martin Eberhard, der Maklern dazu rät, die die neue FinVermV als Chance zu nutzen, eine Neuausrichtung des Geschäftsmodells hinsichtlich effizienter Prozessabläufe und Strukturen vorzunehmen. Dies gelte auch dann, wenn es sich um eine Übergangslösung handeln sollte und die länderrechtliche Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin übertragen werden sollte.

Bereits nachdem im vergangenen Jahr der erste Gesetzentwurf zur Änderung der FinVermV eingebracht wurde, hat FondsKonzept die gesamte technische Infrastruktur angepasst. So wurden sämtliche Vorgaben zu Interessenskonflikten, Vergütungen, Kundeninformationen zur Risiken und Kosten, Werbemitteilungen, Zielmärkten, Geeignetheitserklärung bzw. Prüfung sowie zum Taping an die technologische Infrastruktur rund um Maklerservicecenter, Kunden-App und Fondsshop integriert. Beispiele sind die Abgleichsfunktionen bei den Zielmärkten zu den Kundenanforderungen sowie die Dokumentationspflichten bei Kundeninformationen, Gesprächsaufzeichnungen und Beratungsleistungen. So wird vor einer Produktempfehlung im Maklerservicecenter system­seitig abgeglichen, ob der entsprechende Zielmarkt des Produktlieferanten mit den konkreten Bedürf­nissen des Anlegers vereinbar ist. „Alle gesetzlichen Neurege­lungen sind mit einer leistungsfähigen digitalen In­frastruktur, wie wir sie unseren Partnern mit dem Maklerservicecenter bieten, vollumfänglich zu be­wältigen“, so Eberhard. Maklern mit einer Zulassung nach § 34 f und h rät FondsKonzept, die eingeräumte Über­gangsfrist von zehn Monaten konsequent zu nutzen, um ihre Geschäftsmodelle mit einer volldigitalen Infrastruktur fit für die Zukunft zu machen. Hierbei unterstützt die so genannte Roadmap von Fonds­Konzept – ein betriebswirtschaftliches Coachingkonzept auf insgesamt zwölf Handlungsfeldern von der Akquise bis zum Zielgruppenmanagement. (ahu)