Neue EU-Daten-Verordnung zwei Schritte zurück

17.04.2016

Robert D. Atkinson

die „Information Technology and Innovation Foundation“ (ITIF), eine technopolitische Denkfabrik, veröffentlichte am 14. April folgende Aussage von ITIF Präsident Robert D. Atkinson, der sein tiefes Bedauern über das EU-Parlament und die Zulassung der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) ausdrückt:

(fw/rm) Die Geschichte wird wahrscheinlich zeigen, dass die neue europäische Datenschutzverordnung ein Fehler war. Während die Welt dabei ist, einen großen Schritt nach vorne zu gehen, indem die Bewältigung zu großer Datenmengen und das „Internet der Dinge“ wirtschaftlichen Zuwachs bringen. Regeln und Verfahrensweisen, die Art wie auf europäischer Ebene Befugnisse ausgeübt werden, zu verbessern und um soziale Brennpunkte einzudämmen, dafür haben die europäischen Politiker gerade zwei große Schritte rückwärts unternommen. Neue Reglungen sollen dem Bürger die Kontrolle über seine persönlichen Daten geben, aber deren Auswirkungen werden in der Praxis zur Belastungsprobe, wie wenn jemand mit einem Anker über Bord zu segeln versucht. Große, mittlere und kleine Unternehmen, Gruppen der Zivilgesellschaft und Regierung werden eine übermäßig harte Zeit antreten,  neue Projekte mit Daten anzufangen, um damit die Anzahl Etablierter zu vergrößern oder europäischen Bürgern zu helfen, das Leben in Wohlstand zu verbringen. Hierfür werden Lösungen gebraucht, die mit Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung, der Bildung und der Umwelt vertraut sind. Die neue Verordnung sollte nicht das letzte Wort zu diesem Thema sein: Die europäische Politik hat die Möglichkeit bis zum Jahr 2018, wenn das Gesetz in Kraft tritt, eine neue Richtung anzugehen. Jetzt ist die Zeit gekommen, um an neuen Rahmenbedingungen zu arbeiten, die wirklich geeignet sind für eine moderne Datenwirtschaft. https://itif.org Am 14. April 2016 hat das EU-Parlament die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verabschiedet. Die DS-GVO bringt umfangreiche neue Anforderungen für Unternehmen. Sie tritt 2018 in Kraft. Die deutsche Fassung wurde vom EU-Rat bereits am 8. April gebilligt. Damit ist das größte Reformvorhaben des EU-Datenschutzes der letzten 20 Jahre am Ziel angekommen. Die deutsche Fassung der vom EU-Rat verabschiedeten EU-Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier:  eur-lex.europa.eu