Neue Absicherung für junge Reisende

02.02.2023

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Die Auslandskrankenversicherung TravelSecure Young aktualisiert ihre Tarife. Junge Reisende profitieren dabei von mehr Leistungen für das gleiche Geld.

Die Reiseversicherung der Würzburger Versicherungs-AG erhöht ihre Leistungen. Ab Februar 2023 gelten neue Bedingungen für die Auslandskrankversicherung TravelSecure Young, die der Versicherer speziell für junge Erwachsene entwickelt hat. Das Angebot ist in drei Tarifvarianten verfügbar: Exklusiv, Komfort und Basis. Unabhängig vom gewählten Tarif erhalten Schüler, Studenten, Backpacker oder Work & Traveller bei gleichbleibendem Preis drei neue Leistungsbausteine. Alle Tarife sind ohne Selbstbehalt und können bis zum 55. Lebensjahr abgeschlossen werden.

So erstattet die Versicherung ab sofort anfallende Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von 10.000 Euro im Tarif Exklusiv und bis zu 5.000 Euro im Tarif Komfort. Zudem können Neugeborene ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt mitversichert werden, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Geburt rückwirkend versichert werden und ein Elternteil seit mindestens drei Monaten ununterbrochen versichert ist. Die Tarife Exklusiv und Komfort übernehmen außerdem die Kosten für die notwendige Behandlung von Frühgeborenen, bei einer Geburt vor der 36. Schwangerschaftswoche. Die Kostenerstattung im Tarif Exklusiv beläuft sich auf 100 %, im Tarif Komfort auf bis zu 100.000 Euro.

Wichtige Erweiterungen

Zudem gibt es gleich neun Ergänzungen zu den bisherigen Leistungsbausteinen:

1. Nachhaftung

Ist die Rückreise innerhalb des versicherten Zeitraums aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlän­gert sich der Versicherungsschutz, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist. Der Bereich der Nachhaftung wurde umfangreich erweitert. Während nach der alten Regelung nur eine 30-tägige Nach­haftung im Exklusivtarif bestand, gewährt TravelSecure nun sowohl im Exklusiv- als auch im Komforttarif eine unbegrenzte Nachhaftung.

2. Versicherungsschutz bei einem Heimaturlaub

Jetzt haben Versicherte im Tarif Komfort, die einen Auslandsaufenthalt von mindestens einem Jahr ge­plant und den Versicherungsvertrag für diesen Zeitraum oder länger abgeschlossen haben, auch bis zu 6 Wochen Versicherungsschutz im Heimatland innerhalb eines Versicherungsjahres. Im Exklusiv-Tarif erhöht sich der Versicherungsschutz im Heimatland von 6 auf 8 Wochen innerhalb eines Versicherungs­jahres.

3. Krankenbesuche

Die Kostenübernahme für Krankenbesuche bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 5 Tagen ist im Tarif Exklusiv unbegrenzt und in den Tarifen Komfort und Basis auf 2.500 Euro bzw. 1.000 Euro be­grenzt.

4. Zahnbehandlungen

Die Kosten für notwendige schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen werden nun auch im Komfort-Tarif zu 100 % erstattet.

5. Zahnersatz

Wichtige Änderungen betreffen alle drei Tarife im Bereich des Zahnersatzes. Die Erstattung der Kosten für Zahnersatz wird von 50 % auf 80 % des Rechnungsbetrages erhöht. Wenn Zahnersatz notwendig ist, erstattet TravelSecure nach der Wartezeit von 8 Monaten 80 % des Rechnungsbetrages - max. 1.500 Euro pro Versicherungsjahr im Tarif Exklusiv, max. 1.000 Euro im Kom­fort-Tarif und max. 500 Euro für den Basis-Tarif. Ist der Zahnersatz aufgrund eines Unfalls notwendig, entfällt die Wartezeit.

6. Ärztlich verordnete Hilfsmittel

Im Exklusiv-Tarif erstattet TravelSecure die Leihgebühr für einfache Hilfsmittel oder den Kaufpreis, wenn eine Leihe nicht möglich ist. Sind Reparaturen an vorhandenen Hilfsmitteln erforderlich, werden diese im Tarif Exklusiv bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Versicherungsjahr übernommen. Werden Hilfsmittel aufgrund eines Unfalls ärztlich verordnet, werden die Kosten im Exklusiv-Tarif zu 100 % übernommen, im Komfort-Tarif werden bis zu 1.000 Euro pro Versicherungsjahr und im Basis-Tarif bis zu 250 Euro pro Versicherungsjahr erstattet.

7. Überführungskosten im Todesfall und Bestattungskosten vor Ort

Die Kosten für die Überführung im Todesfall oder die Bestattungskosten vor Ort werden nun in allen drei Tarifen zu 100 % erstattet, maximal bis zur Höhe der für die Überführung anfallenden Kosten.

8. Telefonkosten

Der Komfort-Tarif deckt jetzt auch die Telefonkosten für Anrufe bei der TS-Notrufzentrale ab.

9. Arzneimittelversand

Die Kostenerstattung für den Versand von ärztlich verordneten Arzneimitteln, wenn am Aufenthaltsort keine gleichwertigen Ersatzmedikamente zur Verfügung stehen, ist ab sofort in allen Tarifvarianten enthalten. (lb)