Neuauflage von BVK vs. Check 24

06.03.2019

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Erneut zieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen Check 24 vor Gericht. Grund: Die jüngste Jubiläumsaktion des Vergleichsportals.

Im Jahr 2017 lagen der BVK und Check 24 monatelang im Clinch und mahnten sich gegenseitig immer wieder ab (finanzwelt berichtete). Nun geht die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Vermittlerverband und dem Vergleichsportal weiter. So hat der BVK laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ beim Landgericht München Klage gegen Check 24 eingereicht. Grund sind die „Versicherungs-Jubiläums-Deals“, die das Vergleichsportal im vergangenen Herbst angeboten hatte. Bei diesen erhielten Kunden, die über einen bei Check24 gelisteten Anbieter eine Police für Rechtsschutz, Privathaftpflicht, Hausrat, Unfall, Krankenzusatz, Zahnzusatz, Risikoleben oder Kfz abschlossen, je nach Vertragsart bis zu einer Jahresprämie gutgeschrieben. Den Kunden wurde der Betrag nicht von den jeweiligen Check24-Maklern, sondern von der Konzernmutter Check24 GmbH erstattet. Die Prämie wurde zudem nicht für den Abschluss der Versicherung, sondern für die Eröffnung eines Kundenkontos gezahlt – jetzt oder bereits in der Vergangenheit. Dennoch verstößt Check24 damit nach Auffassung des BVK gegen das Provisionsabgabeverbot.

Mit seiner Klage will der BVK verhindern, dass Check24 erneut eine solche Aktion startet, beispielsweise zu Ostern. Das Vergleichsportal sieht sich jedoch im Recht und führt an, dass die Erstattung nicht über die Versicherungsvermittlung erfolgt sei. Außerdem seien Rabatte in der Kundengewinnun absolut branchenüblich.

Es sieht also danach aus, als würde der zur Ruhe gekommene Streit wieder aufflammen. Ausgang ungewiss.  (ahu)