Muster für Servicevereinbarungen

31.08.2021

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Der Arbeitskreis Beratungsprozesses hat Vertragsmuster für Servicevereinbarungen für Makler mit gewerblichen und privaten Kunden entwickelt. Bald sollen Unterlagen für weitere Vermittlergruppen folgen.

Die wichtigste Einnahmequelle für Makler sind Courtagen, die sie für die Vermittlung von Versicherungsverträgen von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erhalten. Daneben erbringen Makler Serviceleistungen, die über ihre gesetzlichen Maklerpflichten hinausgehen und üblicherweise im Rahmen von Servicevereinbarungen vergütet werden. Der Arbeitskreis Beratungsprozesse hat hierfür Musterverträge entwickelt, die den jeweils vereinbarten Maklervertrag ergänzen und die von Vermittelnden kostenlos genutzt werden dürfen. Den Servicevertrag gibt es sowohl für gewerbliche als auch für private Kunden.

Beim Servicevertrag Gewerbe wird bspw. eine Analyse der betrieblichen Altersvorsorge, eine Notfallplanung für das Unternehmen und der 360 Grad-Service für Anlageimmobilien abgedeckt. Die Serviceleistungen können Makler je nach Dienstleistungsspektrum individuell zusammenstellen und ergänzen. Die Pauschalvergütung wird laufend erhoben.

Beim Servicevertrag Privat werden bspw. das Finanzgutachten nach DIN 77230, die Betreuung von Fremdverträgen, das Aufbereiten von Unterlagen zur Steuererklärung und ein Privatsekretariat für die Korrespondenz mit Versicherungsgesellschaften und anderen Produktgebern abgedeckt. Auch hier ist eine Anpassung an das jeweilige Serviceportfolio des Maklers möglich. Ergänzt wird die Vereinbarung durch eine Widerrufsbelehrung.

Entwickelt wurden die neuen Textvorgaben unter Federführung der Expertengruppe „Alternative Vergütungsmodelle“, die Expertengruppe Recht hat der Qualitätssicherung mitgewirkt. „Uns war wichtig, alle relevanten Interessenvertreter ins Boot zu holen“, erläutert Friedel Rohde, Koordinator des Arbeitskreis Beratungsprozesse. „Durch die Mitarbeit der Berufsverbände Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM), Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sowie den Servicegesellschaften germanBroker.net AG und CHARTA Börse für Versicherungen ist es gelungen, Vermittlern wie Mandanten ein praktikables Regelwerk an die Hand zu geben. Die Servicevereinbarungen für Vermittler sind eine echte Branchenlösung“, freut sich Rohde. Als nächsten Schritt plant der Arbeitskreis die Veröffentlichung von Textvorlagen zur Honorarberatung und -vermittlung. (ahu)