Motorradfahrer verursachen weniger Versicherungsfälle

31.07.2020

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Motorradfahrern haftet das Klischee an, dass sie zu riskanten Fahrmanöver und überhöhter Geschwindigkeit neigen. Aktuelle Zahlen der R+V machen aber deutlich, dass motorisierte Zweiradfahrer im Vergleich zu ihren Vierrädrigen Straßengenossen weniger Unfälle verursachen – weil sie sich das auch gar nicht leisten könnten.

Mehr als vier Mio. Motorräder sind auf Deutschlands Straßen unterwegs und damit deutlich weniger als Autos, von denen es über 65 Mio. gibt. Nicht nur von der Anzahl, sondern auch von den Versicherungsschäden her unterscheiden sich zwei- und vierrädrige Fahrzeuge: „Im vergangenen Jahr meldeten nur acht von 1.000 Motorradbesitzern einen Haftpflichtschaden, bei den Autofahrern waren es acht Mal so viel“, berichtet Christian Hartrampf. Der Kfz-Versicherungsexperte der R+V hält deshalb ein Pauschalurteil, dass Motorradfahrer Verkehrsrowdys seien, für nicht angebracht. Das können die sich nämlich gar nicht leisten. „Biker haben keine Knautschzone. Umsichtig zu fahren, ist für sie im Zweifel lebenswichtig“, so Hartrampf.

Umsicht schützt aber nicht zwangsläufig vor Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Und diese enden für Motorradfahrer oft nicht nur mit einem Blechschaden, sondern mit zum Teil schlimmen Verletzungen. Das spiegelt sich auch in den Schadenaufwendungen wider. Für Kfz-Haftpflichtschäden von Autobesitzern hat die R+V im Jahr 2019 durchschnittlich etwa 3.700 Euro gezahlt, bei Motorradfahrern waren es mit 5.000 Euro deutlich mehr.

Neuer Tarif versichert Ausrüstung

Motorradfahrer setzen sich aber nicht dem Problem aus, mit anderen Verkehrsteilnehmern unfreiwillig Kontakt aufzunehmen, sondern auch mit der Straße. Ein entsprechendes Motorradoutfit verhindert bei einem Sturz zwar das Schlimmste, jedoch oft zu dem Preis, dass Jacke und Hose dann unbrauchbar sind. Seit 1. Juli ersetzt die Vollkasko-Versicherung der R+V Motorradkleidung bis zu einem Wert von 600 Euro.

Ebenfalls ein großes Ärgernis ist, wenn dem Motorradfahrer während einer Tourpause Kleidungsstücke wie Handschuhe aus dem verschlossenen Topcase entwendet werden. In diesem Fall leistet bei der R+V die Teilkaskoversicherung. Schutzhelme sind wie bisher ohne Entschädigungsobergrenze versichert, wenn sie fest mit der Maschine verbunden waren.

Im Falle des Wort-Case, nämlich des Diebstahls des Motorrads oder eines Totalschadens bei einem Unfall, erstattet die R+V im neuen Tarif den Neupreis innerhalb der ersten sechs Monate nach Erstzulassung. (ahu)