Monuta: Telefonische Rechtsberatung erweitert

07.02.2013

Ab sofort erweitert der niederländische Trauerfallvorsorger Monuta sein Serviceangebot „telefonische Rechtsberatung“ auf insgesamt sechs Bereiche. Bisher konnten sich Versicherungsnehmer der Monuta Trauerfall-Vorsorge in erster Linie zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos beraten lassen. Mit diesem Service reagiert Monuta auf den steigenden Informationsbedarf bei der Trauerfallvorsorge.

(fw/mo) Ab sofort erweitert der niederländische Trauerfallvorsorger Monuta sein Serviceangebot "kostenlose telefonische Rechtsberatung" auf insgesamt sechs Themen aus dem privaten Lebensbereich. Die telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt umfasst folgende Themen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfahren, Patientenverfügung, Privat-Vertragsrecht, Privat-Versicherungsvertragsrecht sowie Familien- und Erb-Recht nach deutschem Recht. Auf der so genannten Monuta JurLine unter 0221-8277-9381 erhalten Monuta-Kunden eine kostenlose Erstberatung oder eine erste telefonische Rechtsauskunft. Die Hotline ist rund um die Uhr besetzt.

"Durch den engen Kontakt zu unseren Beratern und Kunden wissen wir um den hohen Informationsbedarf bei der Trauerfall-Vorsorge. Fragen wie "Wie muss eine Patientenverfügung gestaltet sein und welche rechtliche Form ist notwendig"? oder "Was muss ich bei der Testament-Erstellung beachten"? müssen juristisch sauber beantwortet werden. Dabei wollen wir unsere Kunden und Kooperationspartner unterstützen", erklärt Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Niederlassung Deutschland. Die Leistung der telefonischen Erstberatung darf nicht mit einer bereits beauftragten oder anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängen. "Der hohe Informationsbedarf bei der Trauerfall-Vorsorge zeigt uns auch, dass das Thema Tod und Bestattung zunehmend öffentlich diskutiert und damit enttabuisiert wird. Das freut uns sehr, da wir uns seit unserem Markteintritt in Deutschland vor zwei Jahren für diese öffentliche Diskussion einsetzen", so Capellmann weiter.