Mittelbare Beteiligungen an geschlossenen Fonds - dargestellt am Beispiel der Publikums-KG -

03.02.2013

Die in der Vergangenheit vielfach anzutreffenden mittelbaren Beteiligungen bei geschlossenen Fonds haben zu zahlreicher Rechtsprechung und manchen Fachbeiträgen geführt, es fehlt jedoch ein in sich schlüssiger dogmatischer Unterbau, der für diese gesetzlich nicht abgesicherten Konzeptionen Rechtssicherheit ermöglichen könnte. Zudem gilt es zu hinterfragen, ob mittelbare Beteiligungen an geschlossenen Fonds für künftige geschlossene Fonds noch einsetzbar sind.

Dabei wird zu zeigen sein, dass erhebliche Haftungsrisiken für mittelbar Beteiligte bestehen und nicht vollständig abdingbar sind, so dass darüber und über Nachschussprobleme die beitretenden mittelbar Beteiligten vorab in Prospektbeiblättern, Prospekten und Beratungsgesprächen u.H.a. worst-case Szenarien aufzuklären sind.

Einleitung

Der Markt geschlossener Fonds entwickelte sich Anfang 2012 schwach. In den ersten 4 Monaten 2012 genehmigte die BaFin 52 geschlossene Fonds mit einem Eigenkapitalvolumen von EUR 910 Mio.1) Während geschlossene Fonds der Segmente Schiffe, Flugzeuge/Leasing und Private Equity geringe Emmissionsaktivitäten ausweisen, ist bei geschlossenen Immobilienfonds das Gegenteil der Fall.2)

Folgende Änderungen zeichnen sich bei geschlossenen Fonds ab: Weil in den Jahren 2000 – 2010 das durchschnittliche Eigenkapital geschlossener Fonds bei rd. EUR 22,4 Mio. und in 2011 sogar bei rd. EUR 23,4 Mio.3) lag, hatte dies längere Vertriebszeiten zur Folge, wie es auch dauerte, solche Fonds vollständig zu plazieren. Daher ist in 2012 ein Trend dahingehend festzustellen, dass geschlossene Fonds kleiner werden.4) Und auch die laufenden Kosten geschlossener Fonds sind in 2012 auf 3,66 % der Fondseinnahmen (in 2011: 4,12 %) abgesunken, indem immer mehr fixe Gebühren durch erfolgsabhängige Vergütungen ersetzt werden. Damit soll die Akzeptanz geschlossener Fonds gesteigert werden.5)

Geschlossene Fonds der Vergangenheit zeichneten sich ferner dadurch aus, dass ein Exit durch Assetverkauf der Fonds i.d.R. nicht vorgesehen war und bei gleichzeitiger Infungibilität der Fondsbeteiligungen dazu führte, dass eine zu langfristige Kapitalbindung die Folge war. Auch dies mag sich hemmend auf die Investitionsfreudigkeit in geschlossene Fonds ausgewirkt haben. Deshalb gehen inzwischen insbesondere Initiatoren geschlossener Immobilienfonds dazu über, die Fondslaufzeiten in Richtung 10 Jahre zu verkürzen.6)

Bedenkt man jedoch weiter, dass der Anteil der Zeichner geschlossener Fonds, die jünger als 50 sind, seit Jahren rückläufig sind,7) mag dies auch etwas mit den unüberschaubaren und keineswegs theoretischen Haftungsrisiken zu tun haben. Dies führt zu der Frage, ob zeitlich befristete mittelbare Beteiligungen an geschlossenen Fonds eine Alternative sein könnten und was konzeptionell zu beachten wäre, um Fungibilität und Haftungsvermeidung realistisch werden zu lassen.

Lesen Sie weiter unter "Download"!

(Dr. Jur. Klaus-R. Wagner, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht )

http://finanzwelt.de/wp-content/uploads/Mittelbare_Beteiligungen_an_geschlossenen_Fonds.pdf