Mit Blockchain zum Fonds der Zukunft?

15.01.2018

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Beim Thema „Blockchain“ denken die meisten wohl an Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether oder Ripple. Dabei bietet die Technologie der Finanzbranche noch ganz andere Möglichkeiten, z.B. bei der Investition in Sachwertanalagen.

So können auch Fonds von der sichereren und einfacheren Handhabung der Blockchaintechnologie profitieren. Vorteile sind geringere Kosten und ein schnellerer Kapitalzufluss bei gleichzeitig geringeren Regulierungen. Investments in assetbacked-Fonds bieten für internationale Investoren eine komfortablere Lösung, Kapital in ein Investment fließen zu lassen, als es bisher in der „alten“ Investmentwelt möglich war. Vor allem für deutsche Investoren, die sich mit der Aufnahme von ausländischem Kapital durchaus schwer tun, könnten die neuen assetbacked Sachwertfonds von Interesse sein.

Jürgen Arbter prophezeit blockchainbasierten Fondskonzepten eine große Zukunft: „Die Digitalisierung der Finanzmärkte und damit der Finanzprodukte bringt fast täglich neue Optionen. Fonds auf Blockchainbasis mit dem Ziel in Sachwerte zu investieren, bringen einen Zugang zu weltweitem Kapital, das man bisher nie nach Deutschland hätte transferieren können. Von daher bin ich überzeugt, dass dieses Geschäftsmodell in Verbindung mit Fonds, auch in geschlossener Form, schnell an Fahrt gewinnen wird“, so der Geschäftsführer von Re’public Finanzkommunikation. Er arbeitet mit seinem Team aktuell an einer Vermarktungskonzeption für einen Schweizer Investor, der einen AIF mit Fokus auf nachhaltige Investments realisiert. Das erste Investmentziel ist ein Recycling-Projekt in Russland.

Mehr Möglichkeiten für illegales Kapital?

Kritisch sieht Arbter die aktuelle Gesetzeslage, die es ermöglichen würde, dass durch den Kapitalzufluss ohne Regularien mehr Möglichkeiten für illegales Kapital bestehen würden. “Tatsächlich hinken hier die Gesetzgeber hinterher. Beim Blick in die Schweiz sehen wir aber, dass die FINMA, die Schweizer Finanzaufsicht, an diesem Thema dran ist. Geldwäsche soll ausgeschlossen sein und bleiben. Die Schweiz geht hier voran, ermöglicht es Fondsinitiatoren neue Fondskonstruktionen in Kryptowährungen zu konzipieren.“ (ahu)

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