Mehr Zeit für Lebensversicherer

23.10.2018

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Lebensversicherer erhalten mehr Zeit bei der Bildung der Zinszusatzreserve. Mit diesem Beschluss ist das Bundesfinanzministerium der BaFin und dem Wunsch der Assekuranz gefolgt.

Der Policenkäufer Partner in Life S.A. (PiL) hat aus BaFin-nahen Kreisen vernommen, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Gesetzentwurf zur Anpassung der Zinszusatzreserve in der vergangenen Woche unterzeichnet hat. Die Anpassung hat laut Bundesregierung zum Ziel, die von den Lebensversicherern an ihre Kunden gegebenen Zinsgarantien nachhaltiger als bisher abzusichern. „Insgesamt ist es begrüßenswert, dass der Anspruch zum Aufbau der ZZR nach wie vor besteht, aber die Versicherungsgesellschaften dafür mehr Zeit bekommen. Wäre die Bundesregierung dem Vorschlag der BaFin nicht gefolgt, wäre es um den einen oder anderen Versicherer schlecht bestellt gewesen“, ist sich Dean Goff, Vorstand der PiL, sicher. „Zwar war die deutliche Einschränkung an der Beteiligung der Bewertungsreserven im Jahr 2014 (Lebensversicherungsreformgesetz) für die Versicherten schmerzlich, der Assekuranz hat das aber etwas Luft verschafft; wenn auch nicht genug. Daher war dieser Schritt jetzt nötig.“

Durch die neue ZZR-Methodik bleiben konvetionelle alte Garantiepolicen hinsichtlich der gegebenen Garantien weitgehend und vergleichsweise sicher und stabil. PiL hat bei der Analyse der Geschäftsbericht aber auch Versicherer identifiziert, die eine besonders starke Reduktion der Schlussüberschuss-Anteilsfonds sowie der Position für die Finanzierung der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gezeigt haben. Gleichzeitig besteht bei einigen dieser Gesellschaften ein ausgesprochen hoher Anteil an realisierten Kapitalerträgen. „Das ist ein Indiz dafür, dass manche Versicherer in jüngster Vergangenheit zur Finanzierung der Kosten, Garantien, Überschüsse und Zuführung zur ZZR überdurchschnittlich viel Tafelsilber verkaufen mussten“, so Goff weiter. Für die Kunden solcher Gesellschaften heißt das konkret, dass variable Anteile am Rückkaufswert und der Ablaufleistung weiter reduziert oder gestrichen werden, falls auch die neue Methode zur ZZR keine ausreichende Entlastung bringt.

Versicherte sollten Verträge prüfen

PiL rät Verbrauchern, die signifikante Teile der privaten Altersvorsorge in kapitalbildenden Lebensversicherungen investiert haben, ihren Vertrag im letzten Drittel der Laufzeit prüfen zu lassen. Die Verbraucherzentrale Bremen bietet darüber hinaus ab sofort ein interaktives Onlinespiel für Lebensversicherte, das Aufschluss darüber gibt, wie gut der eigene Versicherer hinsichtlich konventioneller Altpolicen (Beginn vor 2005) im Vergleich zum Markt abschneidet. Link zum Spiel: https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/versicherungsvergleich-hb

Damit haben Privatkunden und Verbraucher im Gegensatz zu komplexeren Versicherer-Ratings eine gute Möglichkeit, sich eine qualifizierte Meinung zu bilden; ohne Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen. Lebensversicherte bekommen damit eine Indikation, ob bei ihrem Vertrag Handlungsbedarf besteht oder nicht. Die Gesamtreservesituation der Versicherer inkl. ZZR fließt in die Bewertung mit ein.

Die ZZR wurde bereits im Jahr 2011 eingeführt, um die Lebensversicherungsgesellschaften und Pensionskassen im Umfeld der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise mittel- bis langfristig in die Lage zu versetzen, die zugesagten Zinsgarantien für ihre Kunden weiterhin zu erbringen. Aktuell liegt die ZZR der Lebensversicherungsgesellschaften bei 58,3 Milliarden Euro (Vorjahr 43,3 Milliarden Euro). (ahu)

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