Lohnt es, Bestandsfonds in nachhaltige Fonds umzuwandeln?

01.03.2021

Jürgen Arbter, Geschäftsführer Re’public Sustainable Finance Consulting / Foto: © Re’public

Beratung ist gefragt. Hinsichtlich des 10. März 2021 und den einsetzenden Pflichten der Taxonomie und Offenlegungsverordnung für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater stellt sich die Frage, ob es lohnt bisher nicht nachhaltige Fonds in Impact Fonds oder ESG-Strategiefonds umzuwandeln. Wir fragen nach bei Jürgen Arbter, Geschäftsführer der Beratungsspezialisten der Re’public Sustainable Finance Consulting aus Berlin.

Frage: KVGen und Fondsemittenten fragen sich, ob es lohnt, laufende Fonds in nachhaltige Fonds, die der Taxonomie und Offenlegungsverordnung entsprechen, umzuwandeln. Macht denn eine Umwandlung Sinn?

Jürgen Arbter: Wir stellen in unserer Beratung stets zuerst die Frage, was sich Emittenten davon versprechen. Denn es bleibt ja auch die Möglichkeit, Fonds eben nicht nachhaltig zu strukturieren. Wer aber neue Chancen darin sieht, sein Unternehmen im Sinne der institutionellen Glaubwürdigkeit nachhaltig zu positionieren, und am dynamisch entstehenden Markt nachhaltiger Finanzprodukte zu partizipieren, der sollte die Umwandlung in Betracht ziehen.

Frage: Was ist denn zu tun, um Bestandsfonds in nachhaltige Fonds umzuwandeln? 

Jürgen Arbter: Ich kann nur für unser Unternehmen sprechen. Wir sind als Berater mit dem Prinzip „hands on“ aktiv. Wir analysieren Fonds, prüfen, ob eine Nachhaltigkeit im Fondskonzept gegeben ist. Wir erstellen auch die entsprechenden Dokumente und kümmern uns auch um die Offenlegung in den vorvertraglichen Dokumenten, im Webauftritt sowie in den periodischen Berichten. Also „ALL IN“ sozusagen.

Frage: Wie viele der aktuell als nachhaltig beworbenen Fonds sind Ihrer Meinung nach denn nun wirklich nachhaltig im Sinne der Taxonomie und Offenlegungsverordnung?

Jürgen Arbter: Das kann ich nun nur vermuten. Im Marktbericht des FNG Forum Nachhaltige Geldanlagen gibt sieht man die Anzahl und das aktuelle Volumen des nachhaltigen Finanzmarkts. Die dort untersuchten Finanzprodukte berücksichtigen jedoch nicht die Taxonomie und Offenlegungsverordnung. Ich denke aber, dass höchsten 10 % einer Prüfung standhalten würde.

Frage: Was müsste denn mit solchen Fonds geschehen?

Jürgen Arbter: Die Verordnung gibt es klar vor. Damit würden Sie nach Artikel 6 der EU-Verordnung einen Fonds darstellen, der nicht nachhaltig ist. Was das für das Verhältnis der Emittenten mit ihren Shareholdern bedeutet, können Sie sich vorstellen. Hier droht großes Konfliktpotenzial.

Frage 5. Wie ist Ihre persönliche Haltung zum Regelwerk der Taxonomie und Offenlegungsverordnung?

Jürgen Arbter: Der Aufwand ist groß. Keine Frage. Wir haben jedoch angesichts der Klimaentwicklung eine Verantwortung für kommende Generationen. Die Umlenkung der Kapitalströme in Richtung Nachhaltigkeit ist alternativlos. Da müssen wir mit einem guten Gefühl und einer konsequenten Haltung durch.