„Lieber IHK als BaFin“

10.08.2018

Prof. Heinrich Bockholt, Stellvertr. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer (li.), Elgin Gorissen-van Hoek, Vorsitzende des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V. / Fotos: BFP

Der Bundesverband Finanz-Planer e.V. (BFP) kritisiert, dass die BaFin statt den IHKen künftig die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler nach § 34 f GewO erhalten soll. Dies würde schlussendlich dazu führen, dass viele Vermittler vom Markt verschwinden.

„Die derzeitige Regelung, wonach der Finanzanlagevermittler nach § 34 f durch einen Wirtschaftsprüfer kontrolliert wird, ist ausreichend. Die Aufsicht sollte als ersten Schritt bundeseinheitlich den IHKs zugeordnet werden, da die Gewerbeaufsichtsämter, die in einigen Bundesländern mit der Aufsicht betraut sind, fachlich völlig überfordert sind. Eine Aufsicht durch die BaFin bringt nur neue Bürokratie und Kosten aber keine Verbesserung für Verbraucher“, so BFP in einer im März auf seiner Mitgliederversammlung beschlossenen Resolution. Darin zeigt sich der Verband unzufrieden darüber, dass in einigen Bundesländern wie bspw. Rheinland-Pfalz die Registrierung über die Finanzanlagenvermittler und unabhängige Honorar-Finanzanlagenberater von den Gewerbeämtern durchgeführt wird. „Die Gewerbeämter sind in der Regel mit einer qualitativen Aufsicht personell und fachlich überfordert“, so der Wortlaut der Resolution. Stattdessen fordert der BFP, dass die Aufsicht vereinheitlicht wird und nennt hierfür Niedersachsen als Beispiel, wo die Gewerbeerlaubnis und Aufsicht der IHK obliegt.

„Kontrolle durch BaFin schadet letztlich dem Verbraucher“

Wenn die Aufsicht stattdessen an die BaFin übergehe, würde das keine Verbesserung in der Aufsicht bringen. „Da Finanzanlagenberater und -Vermittler jährliche Prüfungsberichte vorlegen müssen, die von Wirtschaftsprüfern geprüft werden, ist kein Nutzen darin zu erkennen, sollten danach nochmals großflächig von der BaFin beauftragte Wirtschaftsprüfer die Prüfberichte prüfen.“ Die Bundesregierung handle zudem vollkommen anlasslos, denn dieser seien im vergangenen Jahr keine Schadensfälle von Finanzdienstleistern bekannt.

Sollte die Aufsicht über die Finanzdienstleister tatsächlich an die BaFin übergehen, fürchtet der BFP wesentlich höhere Prüfungsgebühren, die dann, in Verbindung mit den Auflagen durch die wachsenden Compliance-Anforderungen, für die Vermittler existenzgefährdend sein könnten. „Die Selbstständigkeit des Finanzberaters erscheint wirtschaftlich als nicht mehr attraktiv. Die Regulierung bedroht die Existenz einer ganzen Berufsgruppe von fast 40.000 selbstständigen Finanzberatern – ohne Nutzen für die Verbraucher.“ Auch im Sinne des Koalitionsvertrages reicht es, wenn  im ersten Schritt eine bundeseinheitliche Aufsicht unter Regie der IHKs implementiert wird. Im Anschluss solle in einer Evaluation festgestellt werden, ob sich die Beratungsqualität verschlechtere und die Aufsicht deshalb unter die BaFin gestellt werden solle. Damit würden auch die Gewerbeämter entlastet. Frau Gorissen-van Hoek, Vorsitzende des BFP ergänzt: „Freie Finanzberater haben die Erlaubnis nur zu streng regulierten Produkten wie Investmentfonds zu beraten – und da ist auch ein Taping (Aufzeichnung der Beratungsgespräche) überflüssig wie bei der Pizza-Bestellung.“ (ahu)

www.bundesverband-finanzplaner.de