Leitfaden für ESG-Beratung

13.10.2020

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Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt auch in der Finanzberatung immer mehr an Bedeutung, auch dank politischer Förderung. Was das für die Beratungstätigkeit der Vermittler bedeutet, kann nun in einem neuen Beratungsleitfaden nachgelesen werden.

„Was können Vermittler und Berater heute schon tun, um sich auf die kommenden gesetzlichen Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit vorzubereiten?“ Mit dieser Frage hat sich Per Protoschill, Leiter Vertriebsunterstützung betriebliche Altersversorgung bei der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, sowohl beruflich als auch privat sehr stark beschäftigt. So ist das Thema in den Mittelpunkt einer wissenschaftlichen Seminararbeit gerückt, die er im Rahmen seines Studiums zum Betriebswirt betriebliche Altersvorsorge (FH) beim CAMPUS INSITUT verfasst hat. Diese Arbeit ist ab dem 28. Oktober unter dem Titel „Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten“ für eine große Öffentlichkeit zugänglich.

Von der Theorie zur praktischen Unterstützung für die Beratung

Bei der Unterstützung früherer Gesetzesvorgaben, bspw. der IDD, wurden Berater und Vermittler mit damals neuen Vorgaben konfrontiert. Jedoch war deren Umsetzung im Detail zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht vollständig ausformuliert. „Es war mir wichtig, aus den stark technischen Formulierungen eine praktische Umsetzung für die Beratung zu skizzieren. Neben der Analyse der Transparenz-Verordnung war dazu auch eine Einordnung anderer, flankierender Regelungen wie beispielsweise die Taxonomie-Verordnung in den Gesamtkontext erforderlich“, erläutert Per Protoschill, seine Motivaton für die Erstellung der Arbeit. „Die gute Abstimmung mit dem betreuenden Gutachter und die Leitung des Studiengangs haben mich sehr bei meinen Überlegungen unterstützt. Dies war die Voraussetzung dafür, eine Skizze für die mögliche Umsetzung in der Beratung zu entwickeln.“

Neue Pflicht im nächsten Jahr

Im vergangenen Jahr ist der EU-Transparenz-Verordnung 2019/2088 ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung von Finanzprodukten und der Beratung dazu in Kraft getreten. Ab 10. März 2021 sind sowohl Produktanbieter als auch Finanzberater dazu verpflichtet, die Verordnung anzuwenden. Wenn bereits heute klar ist, dass in wenigen Monaten die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in den Produkten und in der Kundenberatung transparent gemacht werden muss, können sich Beratende nicht früh genug darauf vorbereiten. Jedoch hinterlässt ein Blick in den maßgeblichen Gesetzestext zum heutigen Zeitpunkt noch viele Fragen nach dem konkreten „Wie“. Erst zum Jahresende soll Detaillierungen zur Umsetzung in Form von technischen Regulierungsstandards erfolgen. Somit ist die Zeit für die Umsetzung knapp bemessen. Der Leitfaden soll Vermittler bei diesem Prozess unterstützen. „Die skizzierten Fragestellungen und Herangehensweisen unterstützen Vermittler und Berater dabei, die Anforderungen schnell und gut vorbereitet in die Praxis umzusetzen“, erklärt Per Protoschill.

Welche Fragen werden konkret beantwortet?

Wichtige Fragen, denen der Autor in seiner Arbeit nachgeht, sind zum Beispiel: Lohnt es, sich mit dem Thema zu beschäftigen? Was müssen Vermittler zukünftig in ihrer Beratung berücksichtigen? Was ändert sich dadurch im Beratungsprozess und in der Produktauswahl? In Form von Checklisten unterstützt der Leitfaden Vermittler, die sich auf die Bewertung und die Beratung zu nachhaltigen Vorsorgeprodukten vorbereiten wollen. (ahu)

Bibliografische Angaben

Per Protoschill: „Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten. Beratungsleitfaden für Vermittler“

ISBN: 978-3-96329-333-7

1. Auflage, ca. 65 Seiten, Softcover Preis: 17,90 EUR

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