Leine kann Haftung entscheidend verändern

20.11.2019

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Ein angeleinter Hund kann sich nicht einfach so verschwinden. Aber auch aus haftungsrechtlicher Sicht kann es sinnvoll sein, den Vierbeiner anzuleinen. Darauf macht die Württembergische Versicherung mit Verweis auf zwei aktuelle Urteile aufmerksam, in denen unterschiedliche Fälle unterschiedlich bewertet wurden.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe musste über einen Fall entscheiden, in dem ein nicht angeleinter Terrier auf eine angeleinte Dogge zu rannte und es zu einem Kampf der beiden Tiere kam. Im Zug dessen stürzte der Halter der Dogge und wurde von einem der Hunde gebissen, wobei nicht geklärt werden konnte, welcher Vierbeiner der Übeltäter war. Darauf kommt es jedoch nach Ansicht des Gerichts auch nicht an, das es vielmehr als entscheidend ansah, dass der die Aggression von dem nicht angeleinten Terrier ausging. Dieses verurteilte die Halterin des nicht angeleinten Terriers zu einer Zahlung von 2.000 Schmerzensgeld sowie eines Verdienstausfalls von 3.100 Euro, denn der Besitzer der Dogge war Freiberufler und konnte aufgrund der Verletzung fünf Tage lang nicht arbeiten.

Auch das Landgericht Osnabrück musste sich mit dem Streit zweier Hundebesitzer beschäftigen, wobei wieder ein Terrier beteiligt war. Allerdings war dieser angeleint und lief mehrfach um seine Besitzerin herum, wobei sich die Leine verwickelt hatte, weshalb die Besitzerin stürzte. Sie verklagte deshalb den Halter eines in der Nähe befindlichen Rottweilers auf Schmerzensgeld, denn dieser hätte ihren Hund zu seinem Verhalten provoziert. Die Klage wurde jedoch mit der Begründung abgewiesen, dass der Rottweiler angeleint war und von ihm keine Aggression ausging. (ahu)