Kritik an IDD-Umsetzung

19.01.2017

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand AfW / Foto: ©AfW

Der AfW kritisiert das gestern von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der IDD in nationales Recht.

Wie der Bundesverband der Finanzdienstleistungen (AfW) mitteilte, seien Änderungen nur im Detail, nicht aber an seinen wesentlichen Kritikpunkten vorgenommen worden. Dies betreffe beispielsweis die Doppelberatungspflicht der Kunden durch Versicherungsmakler und Versicherungsunternehmer, die weiterhin im Raum steht. Ebenso hat das Bundeskabinett die Bevorzugung der Ausschließlichkeitsvermittler beim Provisionsabgabeverbot abgesegnet, indem die vom AfW kritisierten Ausnahmetatbestände noch immer im Text stehen. Maklern bleibt es bei Verbrauchern verboten Nettotarife zu vermitteln und gegen Honorar zu beraten. Anderseits erhalten Versicherungsberater wettbewerbsverzerrende Privilegien.

„Das Gute ist: Ein Kabinettsbeschluss setzt das Gesetz aber nicht in Kraft, sondern startet erst das parlamentarische Verfahren, sprich die Lesungen im Bundestag, eine Beratung im Bundesrat sowie eine wahrscheinliche Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages“ klärt AfW Vorstand Frank Rottenbacher auf.

Der AfW teilte mit, das Gesetz nicht ohne Weiteres zu akzeptieren, sondern eine fachliche Diskussion darüber mit den Bundestagsabgeordneten führen zu wollen. Auch eine gerichtliche Klärung will der Bundesverband nicht ausschließen, denn seine Kritik an dem massiven Eingriff in den Wettbewerb zulasten der Versicherungsmakler und dem Verstoß gegen Artikel 12 Grundgesetz bleibe weiterhin bestehen. Deshalb erwäge man auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. „Ungern, aber  wir schließen das in der Endkonsequenz keinesfalls aus,“ meint Rechtsanwalt und AfW Vorstand Norman Wirth. (ahu)

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